Bei der GVO Versicherung in der Hausratversicherung greift die Regelung zur Überversicherung, wenn die vereinbarte Versicherungssumme den tatsächlichen Wert des versicherten Interesses erheblich übersteigt. In diesem Fall können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird, wodurch sich auch der Beitrag entsprechend verringert. Wurde die Überversicherung dagegen absichtlich zur Erlangung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils vereinbart, ist der Vertrag nichtig.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, liegt eine Überversicherung vor. In diesem Fall können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird, um die Überversicherung zu beseitigen.
Ab dem Zugang des Herabsetzungsverlangens richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den Umständen Kenntnis erlangt, die die Nichtigkeit begründen.
Was bedeutet das konkret?
Von Überversicherung spricht man, wenn die abgesicherte Summe deutlich höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Hausrats. In einem solchen Fall dürfen beide Seiten – Versicherer und Versicherungsnehmer – eine sofortige Herabsetzung der Versicherungssumme verlangen; danach fällt auch der Beitrag entsprechend niedriger aus. Wurde die Überversicherung jedoch bewusst gewählt, um sich unrechtmäßig zu bereichern, ist der Vertrag ungültig, und der Versicherer behält den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, an dem er davon erfährt.
Häufige Fragen
Was kann man tun, wenn die Versicherungssumme viel höher ist als der Wert des Hausrats?
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Wie wirkt sich eine Herabsetzung der Versicherungssumme auf den Beitrag aus?
Ab dem Zugang des Herabsetzungsverlangens richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Betrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Was passiert, wenn die Überversicherung absichtlich zur Bereicherung abgeschlossen wurde?
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025