Bei Meinungsverschiedenheiten mit der GVO Versicherung in der Hausratversicherung können sich Versicherungsnehmer jederzeit an das Beschwerdemanagement wenden, zusätzlich an den unabhängigen und kostenfreien Versicherungsombudsmann sowie an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Auch der Rechtsweg steht offen, wobei sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen gegen den Versicherer nach dessen Sitz richtet.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
- GVO Versicherung
- Beschwerdemanagement
- GVO-Platz 1
- 26160 Bad Zwischenahn
- Telefon: 04403 60 22 103
- Fax: 04403 60 22 5103
- E-Mail: daniela.mueller@g-v-o.de
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
Versicherungsombudsmann
Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt: Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- 10006 Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- 53117 Bonn
- Telefon: 0800 2 100 500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit dem Versicherer nicht einer Meinung sind, können Sie sich zunächst an dessen Beschwerdemanagement wenden. Darüber hinaus stehen Ihnen der unabhängige und kostenfreie Versicherungsombudsmann sowie die BaFin als Aufsichtsbehörde offen. Die BaFin entscheidet Streitfälle allerdings nicht verbindlich. Zusätzlich können Sie auch den Rechtsweg gehen; das zuständige Gericht richtet sich dann nach dem Sitz des Versicherers oder seiner zuständigen Niederlassung.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei einer Beschwerde über den Versicherer zuerst wenden?
Sie können sich jederzeit an das Beschwerdemanagement der GVO Versicherung in Bad Zwischenahn wenden, telefonisch, per Fax oder per E-Mail.
Was macht der Versicherungsombudsmann und was kostet er?
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Schlichtungsstelle und arbeitet kostenfrei. Er ist für Verbraucher und Personen in verbraucherähnlicher Lage bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten zuständig. Der Versicherer hat sich verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Sie ist die Aufsichtsbehörde, an die Sie sich bei Unzufriedenheit oder Meinungsverschiedenheiten wenden können.
Welches Gericht ist für eine Klage gegen den Versicherer zuständig?
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Vertrag zuständigen Niederlassung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025