Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein genannte Wohnung – also alle privat genutzten Wohnräume, dazu Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, private Räume in Nebengebäuden samt Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller. Auch private Garagen in der Nähe zählen dazu, während rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume grundsätzlich nicht zur Wohnung gehören.
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sogenanntes Arbeitszimmer in der Wohnung).
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen gleich, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (zum Beispiel ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden.
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
Was bedeutet das konkret?
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen privat genutzten Wohnräumen. Dazu zählen auch Loggien, Balkone, unmittelbar anschließende Terrassen, private Räume in Nebengebäuden und Garagen sowie gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie Fahrrad- oder Waschkeller auf dem Versicherungsgrundstück. Private Garagen in der Nähe sind ebenfalls eingeschlossen, rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume dagegen nicht – außer ein Arbeitszimmer, das nur über die Wohnung erreichbar ist. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Häufige Fragen
Zählen Balkon und Terrasse mit zum Versicherungsort?
Ja. Zur Wohnung gehören auch Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung mitversichert?
Rein beruflich oder gewerblich genutzte Räume gehören grundsätzlich nicht zur Wohnung. Ausgenommen sind jedoch Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind – das sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung.
Gehört eine private Garage zum Versicherungsort?
Ja. Privat genutzte Garagen zählen dazu, soweit sie sich in der Nähe des Versicherungsgrundstücks befinden. Auch Garagen in Nebengebäuden auf dem Versicherungsgrundstück gehören dazu, wenn sie privat genutzt werden.
Was ist das Versicherungsgrundstück, wenn mehrere Gebäude auf einem Flurstück stehen?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, gilt nur der Teil als Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zur versicherten Wohnung gehört.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025