Bei der Hausratversicherung der GVO Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten so zurechnen lassen, als wäre es sein eigenes. Wer für den Versicherungsnehmer als Repräsentant handelt, wirkt sich damit unmittelbar auf dessen Rechtsstellung gegenüber dem Versicherer aus.
Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Was bedeutet das konkret?
Was ein Repräsentant weiß oder tut, wird dem Versicherungsnehmer so angerechnet, als hätte er selbst dieses Wissen gehabt oder so gehandelt. Er steht also für Kenntnis und Verhalten seiner Repräsentanten ein.
Häufige Fragen
Muss ich als Versicherungsnehmer für das Verhalten meiner Repräsentanten einstehen?
Ja. Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner Repräsentanten zurechnen lassen.
Wird mir das Wissen eines Repräsentanten wie mein eigenes angerechnet?
Ja, die Kenntnis eines Repräsentanten wird dem Versicherungsnehmer zugerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Premium-PlusN 2025