Bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg und ihrer Glasversicherung kann der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten abschließen – die Rechte aus dem Vertrag übt jedoch allein der Versicherungsnehmer aus, nicht der Versicherte. Geregelt wird außerdem, wie die Entschädigung ausgezahlt wird und wann die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten neben dem des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu, nicht auch dem Versicherten. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Kenntnis und Verhalten
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer darf den Vertrag im eigenen Namen für einen Dritten (Versicherten) abschließen. Die Rechte aus dem Vertrag kann aber nur der Versicherungsnehmer ausüben, selbst wenn der Versicherte den Versicherungsschein hat. Bei der Auszahlung der Entschädigung sind die Zustimmungen beider Seiten wichtig. Zudem wird geregelt, wann neben dem Verhalten und der Kenntnis des Versicherungsnehmers auch die des Versicherten eine Rolle spielen.
Häufige Fragen
Wer darf die Rechte aus einem Vertrag für fremde Rechnung ausüben?
Nur der Versicherungsnehmer, nicht der Versicherte. Das gilt auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Kann der Versicherte die Auszahlung der Entschädigung selbst fordern?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen. Umgekehrt kann der Versicherer vor der Zahlung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte zugestimmt hat.
Wann wird die Kenntnis des Versicherten berücksichtigt?
Grundsätzlich sind Kenntnis und Verhalten des Versicherten mit zu berücksichtigen. Für sein eigenes Interesse muss sich der Versicherungsnehmer diese aber nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte sein Repräsentant ist.
Wann kommt es auf die Kenntnis des Versicherten nicht an?
Sie ist unbeachtlich, wenn der Vertrag ohne Wissen des Versicherten abgeschlossen wurde oder eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war. Sie ist dagegen beachtlich, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den Versicherer darüber nicht informiert hat.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019