Bei der Glasversicherung der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer seine Feststellungen zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen hat. Bereits einen Monat nach Schadenmeldung lässt sich eine Abschlagszahlung in Höhe des mindestens zu zahlenden Betrags verlangen; wird nicht innerhalb eines Monats geleistet, fallen Zinsen an, und in bestimmten Fällen darf die Zahlung aufgeschoben werden.
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Verzinsung
Für die Verzinsung gilt Folgendes, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
- Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens zu verzinsen, soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird.
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer zahlt die Entschädigung, sobald er den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach geprüft hat. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen. Wird nicht innerhalb eines Monats gezahlt, ist die Entschädigung seit der Schadenanzeige zu verzinsen. In bestimmten Fällen – etwa bei Zweifeln an der Empfangsberechtigung oder bei einem laufenden Verfahren – darf die Zahlung aufgeschoben werden, und selbst verschuldete Verzögerungen zählen bei den Fristen nicht mit.
Häufige Fragen
Wann muss der Versicherer die Entschädigung auszahlen?
Die Entschädigung wird fällig, sobald die Feststellungen des Versicherers zu Grund und Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind.
Kann ich schon vor der endgültigen Zahlung Geld bekommen?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer den Betrag als Abschlagszahlung verlangen, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist.
Wie hoch werden Verzugszinsen berechnet?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent pro Jahr. Verzinst wird seit Anzeige des Schadens, soweit nicht innerhalb eines Monats nach Meldung geleistet wird; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen darf die Zahlung aufgeschoben werden?
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen oder solange ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles noch läuft.
Inhalte aus: Bedingungen Glasversicherung VIT-TOP-VIT 2019