Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung kann der Versicherungsnehmer für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert statt zum Zeitwert erhalten, sofern der beschädigte oder zerstörte Gegenstand höchstens 24 Monate ab Kaufdatum alt ist und dieses Datum nachgewiesen wird. Ohne Nachweis wird nur der Zeitwert erstattet, und die Entschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.
Voraussetzung ist, dass der beschädigte oder zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 24 Monate ab Kaufdatum ist.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich ein Anspruch auf den Zeitwert.
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird durch einen Sachschaden ein Gegenstand beschädigt oder zerstört, kann der Versicherungsnehmer auf Wunsch den Neuwert ersetzt bekommen, statt nur den Zeitwert. Das gilt jedoch nur, wenn der Gegenstand nicht älter als 24 Monate ab Kaufdatum ist und dieses Datum nachgewiesen werden kann. Ohne Nachweis gibt es nur den Zeitwert. Die Leistung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Häufige Fragen
Wann wird der Neuwert statt des Zeitwerts erstattet?
Der Neuwert wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers erstattet, wenn der beschädigte oder zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als 24 Monate ab Kaufdatum ist.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht nachweisen kann?
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich ein Anspruch auf den Zeitwert.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung bei der Neuwertentschädigung?
Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022