Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung sind Hundewelpen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert: Sie dürfen nicht älter als achtzehn Monate sein, und das Muttertier muss sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden. So ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters für den Nachwuchs abgedeckt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter für Hundewelpen.
Voraussetzung dafür ist, dass die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Welpen sind nicht älter als achtzehn Monate.
- Das Muttertier befindet sich im Besitz des Versicherungsnehmers.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem versicherten Hund ist auch der Nachwuchs abgesichert. Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter erstreckt sich auf Hundewelpen, solange diese höchstens achtzehn Monate alt sind. Zusätzlich muss das Muttertier zum Besitz des Versicherungsnehmers gehören.
Häufige Fragen
Sind die Welpen meiner versicherten Hündin automatisch mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter für Hundewelpen ist mitversichert, sofern das Muttertier sich im Besitz des Versicherungsnehmers befindet und die Welpen nicht älter als achtzehn Monate sind.
Bis zu welchem Alter gilt der Versicherungsschutz für Welpen?
Der Schutz gilt für Hundewelpen, die nicht älter als achtzehn Monate sind.
Welche Bedingung muss das Muttertier erfüllen?
Das Muttertier muss sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, damit die Welpen mitversichert sind.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022