Bei der Tierhaftpflicht der GVO Versicherung kann bei kleineren Schäden auf die Anrechnung einer Mithaftung verzichtet werden: Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer gegenüber dem oder der Geschädigten auf die Anrechnung einer Mithaftung, solange die Gesamtschadenhöhe 1.000 € nicht übersteigt. So erhält die geschädigte Person unter dieser Grenze den vollen Ersatz, ohne dass ein eigenes Mitverschulden gegengerechnet wird.
Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers gegenüber dem oder der Geschädigten auf die Anrechnung einer Mithaftung nach § 254 Ziff. 1 – 2 BGB. Voraussetzung ist, dass die Gesamtschadenhöhe 1.000 € nicht übersteigt.
Was bedeutet das konkret?
Ist an einem Schaden auch die geschädigte Person mitschuldig, kann diese Mithaftung normalerweise dazu führen, dass sie nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommt. Wünscht der Versicherungsnehmer es, verzichtet der Versicherer jedoch darauf, eine solche Mithaftung anzurechnen. Das gilt aber nur, wenn der Gesamtschaden nicht mehr als 1.000 € beträgt.
Häufige Fragen
Wann wird auf die Anrechnung einer Mithaftung verzichtet?
Der Versicherer verzichtet auf Wunsch des Versicherungsnehmers gegenüber dem oder der Geschädigten auf die Anrechnung einer Mithaftung, sofern die Gesamtschadenhöhe 1.000 € nicht übersteigt.
Bis zu welchem Betrag gilt der Verzicht auf die Mithaftungsanrechnung?
Der Verzicht gilt, solange die Gesamtschadenhöhe 1.000 € nicht übersteigt.
Erfolgt der Verzicht automatisch?
Nein, der Verzicht erfolgt auf Wunsch des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Tierhaftpflichtversicherung Grün 2022