Wer bei einem Schaden auf nachhaltige Reparatur oder Wiederbeschaffung setzt, erhält über die Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung zusätzliche Entschädigung: Der Versicherer übernimmt notwendige Mehrkosten für die Beauftragung nachhaltiger Unternehmen und leistet auf Wunsch auch über den gesetzlichen Zeitwert hinaus, wenn umweltfreundliche oder fair gehandelte Verfahren und Produkte zum Einsatz kommen. Für beide Leistungen gelten feste Höchstgrenzen und die Anerkennung der Nachhaltigkeit durch den Versicherer.
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten begrenzt, maximal jedoch 2.500 €.
Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus. Voraussetzung ist, dass die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen bzw. Produkte durchgeführt werden (zum Beispiel Umwelt- und Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien).
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (zum Beispiel mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (zum Beispiel Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparaten
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (zum Beispiel MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second-Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert begrenzt, maximal jedoch 2.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Wer nach einem Schaden nachhaltig repariert oder wiederbeschafft, kann zusätzliche Leistungen erhalten. Zum einen werden die Mehrkosten übernommen, wenn ein nachhaltiges Unternehmen beauftragt wird – bis zu 50 % der Mehrkosten, höchstens 2.500 €. Zum anderen gibt es auf Wunsch eine Entschädigung über den gesetzlichen Zeitwert hinaus von bis zu 30 %, ebenfalls maximal 2.500 €, wenn nachhaltige Verfahren oder Produkte zum Einsatz kommen. In beiden Fällen muss der Versicherer die Nachhaltigkeit vorher anerkennen; bestimmte Gegenstände sind von der zweiten Leistung ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für die Beauftragung eines nachhaltigen Unternehmens?
Der Versicherer erstattet je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal jedoch 2.500 €.
Muss die Nachhaltigkeit vorab geprüft werden?
Ja. Die Nachhaltigkeit eines Unternehmens muss vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt werden. Auch beim nachhaltigen Schadenersatz ist die Anerkennung durch den Versicherer Voraussetzung.
Was zahlt der Versicherer über den gesetzlichen Zeitwert hinaus?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer bei Sachschäden bis zu 30 % über dem anerkannten Zeitwert, maximal 2.500 €, sofern nachhaltige Verfahren oder Produkte durchgeführt werden.
Für welche Gegenstände gilt die Mehrleistung für nachhaltigen Schadenersatz nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer und tragbare Computersysteme, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen jeder Art, Mobiliar, Kleidung (außer Second-Hand-Ware), Cerankochfelder sowie Mietsachschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022