Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung sind über die Grundleistung hinaus mehrere Zusatzrisiken abgesichert: Schäden durch Fohlen bis 18 Monate, das Reiten oder Führen ohne Sattel und mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung, Flurschäden und tierische Ausscheidungen, Schäden aus gewolltem und ungewolltem Deckakt sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier. Zudem kann auf die Anrechnung einer Mithaftung bis 1.000 € verzichtet werden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Fohlen, soweit diese nicht älter als 18 Monate sind.
Voraussetzung ist, dass die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Reiten/Führen ohne Zaumzeug, Trense und/oder Sattel
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten/Führen ohne Sattel sowie aus dem Reiten/Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.
Flurschäden / Tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden und tierischen Ausscheidungen.
Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewolltem und gewolltem Deckakt.
Keine Anrechnung bei Mithaftung
Der Versicherer verzichtet, sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, auf eine Anrechnung der Mithaftung bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 €.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Der Versicherer übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier zur Abwendung und Minderung des Schadens, sofern der Versicherungsnehmer sie für geboten halten durfte.
Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich mehrere besondere Situationen rund um das versicherte Pferd. Dazu zählen Schäden durch junge Fohlen bis zu 18 Monaten, das Reiten oder Führen ohne Sattel oder mit ungewöhnlicher Zäumung, Flurschäden und tierische Ausscheidungen sowie Schäden aus dem Deckakt. Außerdem kann bei Mithaftung bis 1.000 € auf eine Anrechnung verzichtet werden, und es werden Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das Tier übernommen, allerdings begrenzt auf die vereinbarte Deckungssumme.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Fohlen mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Fohlen ist mitversichert, solange die Fohlen nicht älter als 18 Monate sind. Voraussetzung ist, dass die Fohlen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Besteht Versicherungsschutz, wenn ich ohne Sattel oder mit gebissloser Zäumung reite?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Reiten oder Führen ohne Sattel sowie mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung.
Wird bei einer Mithaftung des Versicherungsnehmers ein Abzug vorgenommen?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 € auf eine Anrechnung der Mithaftung.
Übernimmt die Versicherung Kosten, wenn das Tier gesucht oder geborgen werden muss?
Ja, der Versicherer übernimmt die Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier zur Abwendung und Minderung des Schadens, soweit der Versicherungsnehmer sie für geboten halten durfte. Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022