Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; wer nicht rechtzeitig zahlt und dies zu vertreten hat, gerät ohne Mahnung in Verzug. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung, die jedoch bei Zahlung innerhalb eines Monats wieder unwirksam werden kann.
Ein Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig – zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist zum vereinbarten Zeitpunkt fällig und rechtzeitig, wenn die Zahlung zur Fälligkeit veranlasst wird. Zahlt der Versicherungsnehmer verspätet und hat er dies zu vertreten, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug und muss dem Versicherer den entstandenen Schaden ersetzen. Der Versicherer kann eine kostenpflichtige Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen schicken; nach Fristablauf drohen bei fortbestehendem Verzug Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung. Wird die Zahlung innerhalb eines Monats nachgeholt, wird die Kündigung unwirksam, die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann gilt die Zahlung eines Folgebeitrags als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird. Der Folgebeitrag ist je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung geraten Sie ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die Verspätung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und Sie zusätzlich in Textform mahnen.
Wie lange muss die Zahlungsfrist in der Mahnung sein?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert werden und auf Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht hingewiesen wird.
Kann eine Kündigung wegen Beitragsverzugs noch rückgängig gemacht werden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung – bzw. bei mit der Zahlungsfrist verbundener Kündigung innerhalb eines Monats nach Fristablauf – veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022