Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – wahlweise als laufende monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlung oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, ebenso das Versicherungsjahr, wobei sich beide bei kürzeren oder nicht ganzjährigen Vertragslaufzeiten entsprechend verkürzen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – oder ein Einmalbeitrag.
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr beträgt ein Jahr. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird immer im Voraus gezahlt, wobei der Versicherungsnehmer zwischen monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlweise oder einem Einmalbeitrag wählen kann. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr; nur bei einer Vertragsdauer unter einem Jahr richtet sie sich nach dieser kürzeren Laufzeit. Auch das Versicherungsjahr umfasst ein Jahr, wobei das erste Versicherungsjahr verkürzt wird, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt – entweder als laufende Zahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich oder als Einmalbeitrag.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was passiert mit dem Versicherungsjahr, wenn die Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren besteht?
In diesem Fall wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022