Nach einem Versicherungsfall in der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen – etwa nachdem der Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet, einen Freistellungsanspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform und spätestens einen Monat nach dem auslösenden Ereignis zugehen; je nachdem, wer kündigt, wird sie unterschiedlich wirksam.
Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet wurde,
- der Versicherer den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung zu Unrecht abgelehnt hat, oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform zugehen. Dazu zählen zum Beispiel E-Mail, Telefax oder Brief. Sie muss spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätester möglicher Zeitpunkt ist das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Das ist möglich, wenn der Versicherer gezahlt hat, einen berechtigten Anspruch zu Unrecht abgelehnt hat oder dem Versicherungsnehmer eine Klage zugestellt wurde. Die Kündigung muss in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis zugehen. Kündigt der Versicherungsnehmer, wirkt die Kündigung sofort mit Zugang oder zu einem selbst bestimmten späteren Zeitpunkt; kündigt der Versicherer, wird sie erst einen Monat nach Zugang wirksam.
Häufige Fragen
In welchen Fällen darf der Vertrag nach einem Schadenfall gekündigt werden?
Eine Kündigung ist möglich, wenn der Versicherer eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet hat, wenn er den Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers zu Unrecht abgelehnt hat oder wenn dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen versicherten Anspruch gerichtlich zugestellt wird.
Bis wann muss die Kündigung nach einem Versicherungsfall erfolgen und in welcher Form?
Die Kündigung muss in Textform, also etwa per E-Mail, Telefax oder Brief, erfolgen und dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer kündigt?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens aber zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Ab wann gilt eine Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022