Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt in der Regel das Doppelte dieser Summe als Höchstgrenze. Geregelt werden außerdem der Serienschaden als ein Versicherungsfall, eine mögliche Selbstbeteiligung, die anteilige Übernahme von Prozesskosten sowie die anteilige Erstattung von Renten, wenn deren Kapitalwert die Versicherungssumme übersteigt.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung der Entschädigungsleistung auf die vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall bleibt hiervon unberührt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, und für ein ganzes Versicherungsjahr in der Regel auf das Doppelte davon. Mehrere zusammenhängende Fälle werden als ein einziger Serienschaden behandelt. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird sie von den begründeten Ansprüchen abgezogen; bei sehr hohen Ansprüchen teilt der Versicherer die Prozesskosten anteilig und erstattet Renten nur anteilig, wenn ihr Kapitalwert die Versicherungssumme übersteigt.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der Versicherer maximal pro Jahr?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Pro einzelnem Versicherungsfall gilt die vereinbarte Versicherungssumme als Grenze.
Was ist ein Serienschaden?
Als Serienschaden gelten mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle, die als ein Versicherungsfall behandelt werden. Voraussetzung ist, dass sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Er gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Fälle eingetreten.
Wehrt der Versicherer auch Ansprüche ab, die unter der Selbstbeteiligung liegen?
Ja. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer gewollten Vergleich verhindert?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers, muss der Versicherer für den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022