Bei der Pferdehaftpflicht der GVO Versicherung besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche, die aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Namensrechten entstehen. Solche Schäden sind vom Deckungsumfang ausgenommen und werden vom Versicherer nicht übernommen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn jemand Ansprüche geltend macht, weil ein Persönlichkeitsrecht oder ein Namensrecht verletzt wurde, sind diese Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Versicherer leistet in solchen Fällen nicht.
Häufige Fragen
Sind Schäden aus einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind ausgeschlossen.
Wie werden Ansprüche wegen einer Namensrechtsverletzung behandelt?
Ansprüche wegen Schäden aus Namensrechtsverletzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022