Die GVO Versicherung schließt in der Pferdehaftpflicht die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden durch Abwässer ein und legt fest, dass bei Sachschäden nur häusliche Abwässer abgedeckt sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Bei Sachschäden gilt dieser Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht, wenn durch Abwässer ein Schaden entsteht. Handelt es sich dabei um einen Sachschaden, greift der Schutz nur, sofern der Schaden durch häusliche Abwässer verursacht wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer über die Haftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Abwässer?
Nein, bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Inhalte aus: Bedingungen Pferdehaftpflichtversicherung 2022