Ansprüche aus dem Vertrag der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung verjähren in drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen und der Person des Schuldners erfahren hat. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zur Entscheidung in Textform nicht mitgerechnet.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem folgende Voraussetzungen zusammentreffen:
- Der Anspruch ist entstanden.
- Der Gläubiger hat von den Umständen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Der Kenntnis steht die grob fahrlässige Unkenntnis gleich.
Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, gilt für die Fristberechnung eine besondere Regel: Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller zählt nicht mit. Diese Entscheidung muss in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Forderungen aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden, sonst verjähren sie. Diese Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den nötigen Umständen und dem Schuldner wusste. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, wird die Zeit bis zu dessen schriftlicher Entscheidung nicht auf die Frist angerechnet. Ansonsten gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
In welcher Form muss der Versicherer seine Entscheidung mitteilen?
Die Entscheidung muss in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022