Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung darf der Versicherungsvertreter bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen annehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss geleistet werden.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf wichtige Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, zum Beispiel rund um Abschluss, Widerruf und Beendigung des Vertrages sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Zudem darf er Versicherungsscheine und Nachträge übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen. Eine Einschränkung dieser Zahlungsvollmacht wirkt gegenüber dem Versicherungsnehmer nur, wenn er sie kannte oder grob fahrlässig nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er darf Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses entgegennehmen.
Darf ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Was passiert, wenn die Zahlungsvollmacht des Vertreters eingeschränkt ist?
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur dann gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Kann mir der Vertreter den Versicherungsschein übergeben?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022