Bei der Hundehaftpflicht der GVO Versicherung wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig; zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig und hat er dies zu vertreten, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Nach einer Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Zahlungsfrist drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung, die jedoch bei rechtzeitiger Nachzahlung innerhalb eines Monats wieder unwirksam werden kann.
Ein Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge müssen entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise pünktlich gezahlt werden; wer eine verspätete Zahlung selbst zu vertreten hat, gerät auch ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann dann den Verzugsschaden verlangen und den Versicherungsnehmer in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mahnen. Zahlt der Versicherungsnehmer trotz Fristablauf nicht, kann der Versicherer bei einem Versicherungsfall leistungsfrei sein und den Vertrag fristlos kündigen. Wird jedoch innerhalb eines Monats nachgezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann ist ein Folgebeitrag zu zahlen?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise fällig – zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, sofern Sie die verspätete Zahlung zu vertreten haben. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und Sie in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen mahnen.
Welche Folgen hat eine unbezahlte Mahnung im Schadensfall?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine ausgesprochene Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022