Wer seine Hundehaftpflicht bei der GVO Versicherung vorzeitig beendet, zahlt nur den Beitrag für den Zeitraum, in dem tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Auch bei Widerruf innerhalb von 14 Tagen, Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist geregelt, welcher Beitragsanteil dem Versicherer zusteht und wann eine Geschäftsgebühr fällig wird.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung dafür ist:
- Der Versicherer hat in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen.
- Der Versicherungsnehmer hat zugestimmt, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist die Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das Gleiche gilt, wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag vorzeitig, muss man nur für die Zeit zahlen, in der der Versicherungsschutz tatsächlich bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag ab Zugang der Widerrufserklärung erstattet – unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Beitrag für das erste Jahr. Auch bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wenn das versicherte Interesse wegfällt oder nie bestand, ist genau festgelegt, welcher Beitragsanteil dem Versicherer bleibt und wann er eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen kann.
Häufige Fragen
Muss ich bei vorzeitiger Kündigung den vollen Beitrag zahlen?
Nein. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur der Beitragsteil zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Was bekomme ich zurück, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt – vorausgesetzt, er hat ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt und Sie haben dem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt. Fehlt die Widerrufsbelehrung, wird zusätzlich der für das erste Jahr gezahlte Beitrag erstattet, sofern Sie keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn der Versicherer wegen arglistiger Täuschung anficht?
Wird der Vertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht besteht?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht der Beitrag bis zu seiner Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung 2022