Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung für die mitversicherten Personen zunächst bestehen – und zwar bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin. Löst eine dieser mitversicherten Personen die nächste Beitragsrechnung ein, wird sie selbst zum neuen Versicherungsnehmer.
Verstirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen bestehen. Dieser Schutz gilt bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Löst eine der vorgenannten mitversicherten Personen die nächste Beitragsrechnung ein, so wird diese Person Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, sind die mitversicherten Personen nicht sofort ohne Schutz. Der Versicherungsschutz läuft für sie bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Bezahlt eine dieser Personen dann die nächste Beitragsrechnung, übernimmt sie damit die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Für die mitversicherten Personen bleibt der bedingungsgemäße Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers bestehen, und zwar bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin.
Wie kann eine mitversicherte Person selbst Versicherungsnehmer werden?
Löst eine mitversicherte Person die nächste Beitragsrechnung ein, so wird diese Person dadurch Versicherungsnehmer.
Wie lange gilt der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers für Mitversicherte fort?
Der Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022