Übt der Versicherungsnehmer bei der GVO Versicherung Grundbesitzerhaftpflicht auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf aus, greift der Schutz für das Haftpflichtrisiko aus Haus- und Grundbesitz nur über eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme gilt für Praxis- und Büroräume mit höchstens 50 % gewerblich genutzter Fläche, wenn dort anderweitig kein Schutz besteht. Für Schäden aus der Tätigkeit selbst besteht kein Versicherungsschutz.
Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf aus, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt.
Dies gilt nicht für Praxis- oder Büroräume, die der Versicherungsnehmer dort unterhält. Voraussetzung ist:
- Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche beträgt nicht mehr als 50 %.
- Es besteht anderweitig kein Versicherungsschutz.
Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für Schäden aufgrund der Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Wer auf dem Grundstück beruflich oder gewerblich tätig ist, erhält für das Haftpflichtrisiko aus Haus- und Grundbesitz nur dann Schutz, wenn eine eigene Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung besteht. Für Praxis- oder Büroräume gilt eine Ausnahme, solange die gewerblich genutzte Fläche höchstens 50 % beträgt und es dafür keinen anderen Versicherungsschutz gibt. Schäden, die durch die Tätigkeit selbst entstehen, sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Bin ich abgesichert, wenn ich auf meinem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübe?
Für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz besteht in diesem Fall nur dann Versicherungsschutz, wenn eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Gilt eine Ausnahme für Praxis- oder Büroräume?
Ja. Für Praxis- oder Büroräume, die der Versicherungsnehmer dort unterhält, gilt die Einschränkung nicht, sofern die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Sind Schäden versichert, die durch die berufliche oder gewerbliche Tätigkeit entstehen?
Nein. Für Schäden aufgrund der Tätigkeit besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022