Die GVO Versicherung erweitert bei der Grundbesitzerhaftpflicht den Versicherungsschutz auf die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Turn- und Spielplätzen samt der dazugehörigen Geräte. Ebenfalls mitversichert sind Ansprüche aus Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern sowie aus hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern.
Mitversichert ist – in Erweiterung des Versicherungsschutzes – die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Besitz und Gebrauch von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörigen Geräten
- Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern
- Besitz und Gebrauch von hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch bestimmte Anlagen und Ausstattungen auf dem Grundstück. Dazu zählen Turn- und Spielplätze mit ihren Geräten sowie Gebäudezubehör wie Aufzüge, Fahrstühle, Heizungen und Fernsprecher. Auch hauseigene Schwimm- und Schwitzbäder sind eingeschlossen. Für Schäden, die aus deren Besitz und Gebrauch entstehen, besteht damit gesetzliche Haftpflichtdeckung.
Häufige Fragen
Sind Spielplätze und Spielgeräte auf dem Grundstück im Versicherungsschutz enthalten?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörigen Geräten.
Gilt der Schutz auch für Aufzüge und Heizungsanlagen im Gebäude?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern ist mitversichert.
Sind hauseigene Schwimmbäder mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Gebrauch von hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022