Wer eine Grundbesitzerhaftpflicht bei der GVO Versicherung hat, muss nach einem Schadenfall keine automatische Beitragserhöhung und keine automatisch vereinbarte Selbstbeteiligung befürchten. Der Versicherer garantiert, dass solche Änderungen nicht automatisiert erfolgen, behält sich jedoch eine individuelle Anpassung im Schadenfall vor.
Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet. Ebenso wird dem Vertrag im Schadenfall keine Selbstbeteiligung automatisch vereinbart.
Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden steigt der Beitrag nicht automatisch, und es wird auch nicht automatisch eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufgenommen. Der Versicherer kann jedoch im Einzelfall eine individuelle Anpassung vornehmen.
Häufige Fragen
Wird mein Beitrag nach einem Schadenfall automatisch teurer?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass nach einem Schadenfall keine automatisierte Beitragserhöhung stattfindet.
Bekomme ich nach einem Schaden automatisch eine Selbstbeteiligung in den Vertrag?
Nein. Dem Vertrag wird im Schadenfall nicht automatisch eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Kann der Versicherer trotzdem etwas am Vertrag ändern?
Ja. Der Versicherer behält sich im Schadenfall eine individuelle Anpassung vor.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022