Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung ist auch das Gewässerschaden-Restrisiko mitversichert, also die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers. Für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe gilt der Schutz nur bei Kleingebinden bis 150 l/kg Inhalt und einem Gesamtfassungsvermögen von höchstens 1.500 l/kg.
Mitversichert ist – in Erweiterung – die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Vermögensschäden werden dabei wie Sachschäden behandelt.
Resultieren diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, besteht Versicherungsschutz nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Der Schutz gilt ausschließlich für Anlagen bis 150 l/kg Inhalt (Kleingebinde).
- Das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter darf 1.500 l/kg nicht übersteigen.
Werden mit den Anlagen diese Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Haftung für Schäden an Gewässern und am Grundwasser, wenn deren Wasserbeschaffenheit nachteilig verändert wird. Vermögensschäden werden dabei genauso behandelt wie Sachschäden. Lagert der Versicherungsnehmer gewässerschädliche Stoffe, gilt der Schutz nur für kleine Behälter bis 150 l/kg und ein Gesamtfassungsvermögen von höchstens 1.500 l/kg. Werden diese Grenzen überschritten, greift stattdessen die Regelung zur Vorsorgeversicherung.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden am Grundwasser mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
Wie werden Vermögensschäden bei Gewässerschäden behandelt?
Vermögensschäden werden bei Gewässerschäden wie Sachschäden behandelt.
Welche Mengengrenzen gelten für die Lagerung gewässerschädlicher Stoffe?
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Anlagen bis 150 l/kg Inhalt (Kleingebinde), sofern das Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter 1.500 l/kg nicht übersteigt.
Was passiert, wenn die zulässigen Mengen überschritten werden?
Werden mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022