Wer als Haus- und Grundbesitzer wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, ist über die Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung bis zu einer Höchstsumme mitversichert. Der Schutz umfasst Schadenersatz-, Entschädigungs- und Schmerzensgeldzahlungen sowie Abwehrkosten, greift aber nur innerhalb einer Wartezeit und Nachhaftung und schließt Strafen sowie wissentliche Pflichtverletzungen aus.
Mitversichert sind – in Erweiterung zum Versicherungsschutz – Fälle, in denen der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer des versicherten Risikos (einschließlich Vermietung) auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Voraussetzung ist, dass die Inanspruchnahme auf der Verletzung von Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beruht.
Der Gesetzesverstoß muss mindestens sechs Monate nach Vertragsbeginn liegen (Wartezeit). Die Ersatzforderung darf nicht später als sechs Monate nach Vertragsende erhoben werden (Nachhaftung).
Versichert sind Forderungen, die im Inland erhoben oder vor einem deutschen Gericht verhandelt werden. Mitversichert sind:
- die Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Schmerzensgeldzahlung selbst
- die zur Abwehr erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten
- die auf Veranlassung durch den Versicherer entstandenen weiteren Verfahrenskosten
Nicht versichert sind Ansprüche auf Entschädigung und/oder Schadensersatz mit Strafcharakter. Hierunter fallen auch Strafen, Buß- und Ordnungs- oder Zwangsgelder, die gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen verhängt worden sind. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben zudem Versicherungsansprüche aller Personen, soweit sie den Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 25.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer als Haus- und Grundbesitzer – auch bei Vermietung – wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz. Erfasst sind sowohl die Zahlungen selbst als auch die Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Es gelten eine Wartezeit von sechs Monaten nach Vertragsbeginn und eine Nachhaftung von sechs Monaten nach Vertragsende. Strafen und Ansprüche mit Strafcharakter sowie wissentliche Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen, und die Leistung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 25.000 € begrenzt.
Häufige Fragen
Was ist bei Ansprüchen aus Benachteiligungen versichert?
Versichert sind Fälle, in denen der Versicherungsnehmer als Haus- und Grundbesitzer des versicherten Risikos einschließlich Vermietung wegen der Verletzung von Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Mitversichert sind die Schadenersatz-, Entschädigungs- oder Schmerzensgeldzahlung sowie die zur Abwehr erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten und weitere vom Versicherer veranlasste Verfahrenskosten.
Welche Fristen gelten für Wartezeit und Nachhaftung?
Der Gesetzesverstoß muss mindestens sechs Monate nach Vertragsbeginn liegen (Wartezeit). Die Ersatzforderung darf nicht später als sechs Monate nach Vertragsende erhoben werden (Nachhaftung).
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 25.000 € begrenzt.
Welche Ansprüche sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche mit Strafcharakter, darunter Strafen, Buß-, Ordnungs- oder Zwangsgelder gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche, soweit der Schaden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung herbeigeführt wurde. Zudem sind nur Forderungen versichert, die im Inland erhoben oder vor einem deutschen Gericht verhandelt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022