Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung sind auch Sachschäden abgesichert, die nicht plötzlich, sondern nach und nach durch allmähliche Einwirkungen entstehen – etwa durch Temperatur, Gase, Dämpfe, Feuchtigkeit oder Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub. Der Versicherungsschutz umfasst hierbei die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen. Dazu zählen:
- Temperatur
- Gase, Dämpfe oder Feuchtigkeit
- Niederschläge (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen)
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf plötzlich eintretende Schäden, sondern auch auf solche, die sich über einen längeren Zeitraum aufbauen. Verursacht der Versicherungsnehmer also einen Sachschaden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen wie Rauch, Ruß oder Staub, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden abgedeckt, die nicht sofort, sondern erst mit der Zeit entstehen?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen.
Welche Einwirkungen fallen unter die Allmählichkeitsschäden?
Dazu gehören allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie von Niederschlägen wie Rauch, Ruß, Staub und dergleichen.
Gilt der Schutz auch für Sachschäden durch Rauch oder Staub?
Ja, Niederschläge wie Rauch, Ruß und Staub sind als allmähliche Einwirkungen ausdrücklich mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022