Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht abgesichert, wenn eigene oder fremde Schlüssel, Codekarten oder Transponderschlüssel abhandenkommen. Für solche Schäden steht eine Höchstentschädigung von 25.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zur Verfügung.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von eigenen und fremden Schlüsseln, Codekarten und Transponderschlüsseln. Dies gilt als Erweiterung der zugrunde liegenden Bedingungen.
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 25.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Schlüssel, Codekarten oder Transponderschlüssel verloren gehen, ist die gesetzliche Haftpflicht dafür mitversichert. Das gilt sowohl für eigene als auch für fremde Schlüssel. Für solche Schäden zahlt der Versicherer höchstens 25.000 € pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr.
Häufige Fragen
Sind auch fremde Schlüssel abgesichert, wenn sie verloren gehen?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von eigenen und fremden Schlüsseln, Codekarten und Transponderschlüsseln.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung beim Schlüsselverlust?
Die Höchstentschädigung ist auf 25.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Codekarten und Transponderschlüssel?
Ja, neben herkömmlichen Schlüsseln sind auch Codekarten und Transponderschlüssel mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022