Bei der Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Nießbrauchsberechtigten in den Versicherungsschutz einbezogen. Tritt der Nießbrauchsberechtigte selbst als Versicherungsnehmer auf, erstreckt sich der Schutz zusätzlich auf die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Nießbrauchsberechtigten. Dies gilt als Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Ist der Nießbrauchsberechtigte selbst Versicherungsnehmer, so ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht einer Person, die zur Nutzung des Grundbesitzes berechtigt ist (Nießbrauchsberechtigter). Wenn diese Person zugleich die Versicherung abgeschlossen hat, ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers in den Schutz einbezogen.
Häufige Fragen
Ist der Nießbrauchsberechtigte über diese Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht des Nießbrauchsberechtigten ist als Erweiterung mitversichert.
Was gilt, wenn der Nießbrauchsberechtigte selbst der Versicherungsnehmer ist?
In diesem Fall ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers mitversichert.
Ist auch der Eigentümer immer mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers ist mitversichert, wenn der Nießbrauchsberechtigte selbst Versicherungsnehmer ist.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022