Wer auf seinem versicherten Grundstück einen Flüssiggastank besitzt, ist über die Grundbesitzerhaftpflicht der GVO Versicherung mitversichert: Die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber solcher auf dem Versicherungsgrundstück gelegenen Flüssiggastanks ist im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks, die auf dem Versicherungsgrundstück liegen.
Was bedeutet das konkret?
Besitzt man auf dem versicherten Grundstück einen Flüssiggastank, gehört die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber dieses Tanks zum Versicherungsschutz. Der Schutz gilt für Flüssiggastanks, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
Häufige Fragen
Ist ein Flüssiggastank auf meinem Grundstück mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Flüssiggastanks, die auf dem Versicherungsgrundstück liegen.
Welche Haftpflicht ist beim Flüssiggastank eingeschlossen?
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber des Flüssiggastanks.
Gilt der Schutz auch für Tanks außerhalb des Versicherungsgrundstücks?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Flüssiggastanks, die auf dem Versicherungsgrundstück gelegen sind.
Inhalte aus: Bedingungen Haus-Grundbesitzerhaftpflichtversicherung TOP-VIT-PlusN 2022