Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung mit vereinbartem Lastschriftverfahren muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, wenn er unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform zahlt. Hat er einen fehlgeschlagenen Einzug zu vertreten, darf das SEPA-Lastschriftmandat gekündigt und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt werden.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt. Diese Zahlungsaufforderung muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abgegeben werden.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholtem Einziehungsversuch nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift zahlt, muss zum Fälligkeitstermin genug Geld auf dem Konto haben. Scheitert der Einzug ohne eigenes Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Ist der Versicherungsnehmer selbst schuld am fehlgeschlagenen Einzug, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren der Bank weiterberechnen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags muss für eine ausreichende Deckung des Kontos gesorgt sein.
Gilt meine Zahlung noch als rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Konnte der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung in Textform erfolgt.
Was passiert, wenn ich selbst zu vertreten habe, dass Beiträge nicht eingezogen werden können?
Können trotz wiederholtem Einziehungsversuch ein oder mehrere Beiträge aus vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Gründen nicht eingezogen werden, darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. Danach muss der Versicherungsnehmer den ausstehenden und künftige Beiträge selbst übermitteln.
Muss ich Gebühren für einen geplatzten Lastschrifteinzug zahlen?
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022