Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung prüft der Versicherer die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Verpflichtungen frei; steht die Ersatzpflicht bindend fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Zusätzlich darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, Prozesse führen und Rechte zur Rentenminderung ausüben.
Der Versicherungsschutz umfasst
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Schadensersatzverpflichtungen sind berechtigt, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgibt oder schließt, binden den Versicherer nur insoweit, als der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft zunächst, ob überhaupt eine Haftung besteht. Unbegründete Forderungen wehrt er ab, begründete übernimmt er, indem er den Versicherungsnehmer davon freistellt. Steht eine Ersatzpflicht bindend fest, muss der Versicherer innerhalb von zwei Wochen zahlen bzw. den Versicherungsnehmer freistellen. Zusätzlich darf der Versicherer im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Prozess führen und – falls eine Rente betroffen ist – deren Aufhebung oder Minderung geltend machen.
Häufige Fragen
Was leistet die Bauherrenhaftpflicht bei einem Schadenfall?
Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
In welcher Frist muss der Versicherer freistellen?
Steht die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer fest, hat er den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Übernimmt der Versicherer die Kosten eines Strafverteidigers?
Ja, wenn in einem Strafverfahren wegen eines möglicherweise gedeckten Haftpflichtanspruchs die Bestellung eines Verteidigers vom Versicherer gewünscht oder genehmigt wird, trägt er die gebührenordnungsmäßigen oder besonders vereinbarten höheren Kosten.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022