Bei der Bauherrenhaftpflicht der GVO Versicherung sind Schäden nicht mitversichert, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine bloße Tätigkeit am Fahrzeug gilt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gebrauch und bleibt damit vom Ausschluss unberührt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden. Das gilt, wenn der Schaden verursacht wird durch:
- den Versicherungsnehmer,
- eine mitversicherte Person oder
- eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person.
Eine Tätigkeit dieser Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn beide der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Keine dieser Personen ist Halter oder Besitzer des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug wird bei der Tätigkeit nicht in Betrieb gesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die beim Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeug-Anhängers entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das betrifft Schäden durch den Versicherungsnehmer, mitversicherte Personen oder von ihnen beauftragte Personen. Arbeitet eine dieser Personen jedoch nur an einem Fahrzeug, ohne dessen Halter oder Besitzer zu sein, und wird das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt, so zählt dies nicht als Gebrauch und fällt nicht unter den Ausschluss.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch den Gebrauch eines Autos oder Anhängers mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen, sind ausgeschlossen.
Gilt jede Tätigkeit an einem Fahrzeug bereits als Gebrauch?
Nein. Eine Tätigkeit an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger gilt nicht als Gebrauch, wenn keine der genannten Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und das Fahrzeug dabei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Wer ist von diesem Ausschluss betroffen?
Betroffen sind Schäden, die durch den Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person verursacht werden.
Inhalte aus: Bedingungen Bauherrenhaftpflichtversicherung 2022