Für die Elementarversicherung der GVO Versicherung gelten die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen sowie die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung als Hauptvertrag – soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
Es gelten:
- a) die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2012 GVO),
- b) Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2016 GVO)
- c) die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2012 GVO) (Hauptvertrag), soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.
Was bedeutet das konkret?
Die Elementarversicherung stützt sich auf mehrere Bedingungswerke: die Wohngebäudebedingungen, die Hausratbedingungen und die Bedingungen für die Sturmversicherung. Letztere bilden dabei den Hauptvertrag. Weichen die nachfolgenden Bestimmungen davon ab, gehen diese vor.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen gelten für die Elementarversicherung der GVO Versicherung?
Es gelten die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 2012 GVO), die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2016 GVO) sowie die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2012 GVO).
Welche Bedingungen bilden den Hauptvertrag?
Die vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2012 GVO) bilden den Hauptvertrag.
Was gilt, wenn die folgenden Bestimmungen etwas anderes vorsehen?
Die genannten Bedingungen gelten, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.