Die GVO Versicherung bietet mit ihrer Pferde-Haftpflichtversicherung zwei Tarifvarianten: TOP-VIT mit 10 Millionen Euro und TOP-VIT PlusN mit 50 Millionen Euro Deckungssumme. Versichert sind Halter, Familie und Fremdreiter ebenso wie Turniere, Reitunterricht, Kutschen, Mietsachschäden, Fohlen, Deckschäden sowie Rettungs- und Umweltrisiken – mit zahlreichen Zusatzleistungen und Garantien.
Allgemein
Die Deckungssumme beträgt:
- TOP-VIT: 10 Millionen Euro
- TOP-VIT PlusN: 50 Millionen Euro
In beiden Tarifen sind folgende Leistungen gewährleistet:
- Prüfung der Haftpflichtfrage
- Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Vermögensschäden sind stets eingeschlossen
Geltungsbereich: In Europa besteht eine zeitlich unbegrenzte Deckung. Außerhalb Europas gilt der Schutz drei Jahre für TOP-VIT und fünf Jahre für TOP-VIT PlusN.
Kaution bei Auslandsfällen (weltweit):
- TOP-VIT: bis 50.000 Euro
- TOP-VIT PlusN: bis 250.000 Euro
Versicherte Personen
In beiden Tarifen sind versichert bzw. mitversichert:
- der Versicherungsnehmer als Halter des Pferdes
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten
- Familienangehörige des Versicherungsnehmers
- Reiten durch dritte Personen oder Reitbeteiligungen, einschließlich Ansprüche dieser Fremdreiter gegen den Halter
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern werden übernommen, wenn sie mitversicherte Personen betreffen.
Versicherte Tätigkeiten
In beiden Tarifen versichert sind:
- Reiten oder Führen eines fremden Pferdes
- Teilnahme an Distanz- und Wanderreiten, Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen, Prüfungen, Turnieren, Schauvorführungen und Rennen
- Voltigieren und unentgeltlicher Reitunterricht
- private Nutzung als Therapiepferd (ehrenamtlich), sofern sie nicht gewerblich erfolgt
Nebenberufliche Selbstständigkeit ist gedeckt:
- TOP-VIT: bis 3.000 Euro Jahresumsatz
- TOP-VIT PlusN: bis 6.000 Euro Jahresumsatz
Fahrzeuge
Versichert sind in beiden Tarifen:
- Besitz und Verwendung eigener oder fremder Tierfuhrwerke wie Kutschen, einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Gästen
- Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Landfahrzeuge
Eine Rabattrückstufung bei geliehenen, versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern übernimmt ausschließlich TOP-VIT PlusN.
Be- und Entladeschäden:
- TOP-VIT: bis 2.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt
- TOP-VIT PlusN: bis 10.000 Euro ohne Selbstbehalt
Miete, Leihe, Leasing / Mietsachschäden
Mietsachschäden an Gebäuden:
- TOP-VIT: bis 5 Millionen Euro
- TOP-VIT PlusN: ohne Begrenzung angegeben
Sonstige Gebäude wie Stallungen, Boxen, Weiden, Zäune, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien:
- TOP-VIT: bis 5 Millionen Euro
- TOP-VIT PlusN: keine feste Beschränkung genannt
Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen:
- TOP-VIT: bis 5.000 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt
- TOP-VIT PlusN: bis 10.000 Euro ohne Selbstbehalt
Reitutensilien oder Reitzubehör und versicherungspflichtige Pferdetransportanhänger:
- TOP-VIT: bis 5.000 Euro (SB 250 Euro)
- TOP-VIT PlusN: bis 10.000 Euro
Sonstige geliehene, gemietete oder geleaste Sachen:
- TOP-VIT: bis 5.000 Euro (SB 250 Euro)
- TOP-VIT PlusN: bis 10.000 Euro
Forderungsausfalldeckung
- Eine Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe ist in beiden Tarifen enthalten.
- Ein erweiterter Forderungsausfall für Pferderipper oder Wolfsriss über bis zu 5.000 Euro besteht nur in TOP-VIT PlusN.
- Ein Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung wird ebenfalls nur in TOP-VIT PlusN gewährt.
Leistungserweiterungen
Mitversicherung von Fohlen:
- TOP-VIT: bis zum Alter von 12 Monaten
- TOP-VIT PlusN: bis 18 Monate
In beiden Tarifen enthalten:
- Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, Trense oder Sattel
- tierische Ausscheidungen, Weiderisiko und Flurschäden
- Deckschäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt
- Allmählichkeitsschäden
Nichtanrechnung bei Mithaftung: nur in TOP-VIT PlusN bis 1.000 Euro.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten:
- TOP-VIT: bis 10.000 Euro
- TOP-VIT PlusN: unbegrenzt
Nottötung oder Abholung durch den Abdecker: bis 5.000 Euro ausschließlich in TOP-VIT PlusN.
Neuwertentschädigung bei Sachschäden:
- TOP-VIT: bis 1.000 Euro
- TOP-VIT PlusN: bis 5.000 Euro
Nachhaltige Mehrleistungen
Nur in TOP-VIT PlusN versichert:
- Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen: bis zu 30 Prozent und maximal 2.500 Euro
- Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz: bis 30 Prozent über dem Zeitwert, höchstens 2.500 Euro
Besondere Umweltrisiken
In beiden Tarifen versichert:
- Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz
- Gewässerschäden
- Gewässerschaden-Kleingebinderegelung von bis zu 100 Litern oder Kilogramm je Gebinde (insgesamt 1.000 Liter oder Kilogramm)
Garantien
In beiden Tarifen (TOP-VIT und TOP-VIT PlusN) enthalten:
- Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken bis zur Hauptfälligkeit in Höhe von 5 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung
- Versicherungswechsel
- Innovationsklausel
- Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
- Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
- Versehensklausel sowie Verzicht auf eine automatische Selbstbeteiligung oder Beitragserhöhung im Schadenfall
- Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird fortgeführt
Nur in TOP-VIT PlusN enthalten:
- Besserstellungsklausel bzw. Besitzstandsgarantie
- Best-Leistungsgarantie
- keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung
- Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist
Was bedeutet das konkret?
Die Pferde-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Ihr Pferd anderen einen Schaden zufügt. Sie können zwischen zwei Varianten wählen: TOP-VIT als solide Grundabsicherung und TOP-VIT PlusN mit höheren Deckungssummen und zusätzlichen Leistungen. Beide Tarife decken nicht nur Sie als Halter ab, sondern auch Familie und Fremdreiter, und sie berücksichtigen typische Situationen rund um Pferd, Stall, Transport und Reitsport. Welche Leistung in welcher Höhe gilt, hängt vom gewählten Tarif ab.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Deckungssumme in den beiden Tarifen?
Die Deckungssumme beträgt in TOP-VIT 10 Millionen Euro und in TOP-VIT PlusN 50 Millionen Euro.
Sind auch andere Personen als der Halter mitversichert?
Ja. Neben dem Versicherungsnehmer als Halter sind Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten sowie Familienangehörige mitversichert. Auch das Reiten durch dritte Personen und Reitbeteiligungen ist abgedeckt, einschließlich Ansprüche dieser Fremdreiter gegen den Halter.
Bis zu welchem Alter sind Fohlen mitversichert?
In TOP-VIT gilt die Mitversicherung von Fohlen bis zum Alter von 12 Monaten, in TOP-VIT PlusN bis 18 Monate.
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
In Europa besteht eine zeitlich unbegrenzte Deckung. Außerhalb Europas gilt der Schutz drei Jahre für TOP-VIT und fünf Jahre für TOP-VIT PlusN. Eine Kaution bei Auslandsfällen wird weltweit bis 50.000 Euro in TOP-VIT und bis 250.000 Euro in TOP-VIT PlusN gestellt.
Sind nachhaltige Mehrleistungen abgedeckt?
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen sowie für nachhaltigen Schadenersatz sind nur in TOP-VIT PlusN versichert – jeweils bis zu 30 Prozent und maximal 2.500 Euro.