Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der GVO Versicherung für die Pferde-Haftpflichtversicherung mit Stand 2020
Allgemein
Die Deckungssumme beträgt in TOP-VIT 10 Millionen Euro, in TOP-VIT PlusN 50 Millionen Euro. Eine Prüfung der Haftpflichtfrage wird in beiden Tarifen ebenso gewährleistet wie die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Vermögensschäden sind stets eingeschlossen. Der Geltungsbereich umfasst in Europa eine zeitlich unbegrenzte Deckung, außerhalb Europas drei Jahre für TOP-VIT und fünf Jahre für TOP-VIT PlusN. Eine Kaution wird bei Auslandsfällen weltweit bis 50.000 Euro in TOP-VIT und bis 250.000 Euro in TOP-VIT PlusN gestellt.
Versicherte Personen
In beiden Tarifen ist der Versicherungsnehmer als Halter des Pferdes versichert. Dies gilt ebenso für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten. Familienangehörige des Versicherungsnehmers sind mitversichert. Ein Reiten durch dritte Personen oder Reitbeteiligungen ist ebenfalls abgedeckt, einschließlich Ansprüche dieser Fremdreiter gegen den Halter. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern werden übernommen, wenn sie mitversicherte Personen betreffen.
Versicherte Tätigkeiten
Ein Reiten oder Führen eines fremden Pferdes ist in beiden Tarifen versichert. Die Teilnahme an Distanz- und Wanderreiten, an Reitunterricht, Ausbildungslehrgängen, Prüfungen, Turnieren, Schauvorführungen und Rennen ist möglich. Voltigieren und ein unentgeltlicher Reitunterricht sind eingeschlossen. Die private Nutzung als Therapiepferd (ehrenamtlich) ist abgedeckt, sofern sie nicht gewerblich erfolgt. Nebenberufliche Selbstständigkeit ist in TOP-VIT bis 3.000 Euro Jahresumsatz und in TOP-VIT PlusN bis 6.000 Euro gedeckt.
Fahrzeuge
Der Besitz und die Verwendung eigener oder fremder Tierfuhrwerke wie Kutschen sind versichert, einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Beförderung von Gästen. Der Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Landfahrzeuge ist ebenfalls enthalten. Eine Rabattrückstufung bei geliehenen, versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern übernimmt ausschließlich TOP-VIT PlusN. Be- und Entladeschäden werden in TOP-VIT bis 2.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt gedeckt, in TOP-VIT PlusN bis 10.000 Euro ohne Selbstbehalt.
Miete, Leihe, Leasing / Mietsachschäden
Mietsachschäden an Gebäuden sind in TOP-VIT bis 5 Millionen Euro versichert, in TOP-VIT PlusN ohne Begrenzung angegeben. Für sonstige Gebäude wie Stallungen, Boxen, Weiden, Zäune, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien ist die Deckung in TOP-VIT ebenfalls bis 5 Millionen Euro, während TOP-VIT PlusN keine feste Beschränkung nennt. Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen sind in TOP-VIT bis 5.000 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt abgedeckt, in TOP-VIT PlusN bis 10.000 Euro ohne Selbstbehalt. Gleiches gilt für Schäden an Reitutensilien oder Reitzubehör und an versicherungspflichtigen Pferdetransportanhängern: TOP-VIT bis 5.000 Euro (SB 250 Euro), TOP-VIT PlusN bis 10.000 Euro. Sonstige geliehene, gemietete oder geleaste Sachen sichert TOP-VIT bis 5.000 Euro (SB 250 Euro) und TOP-VIT PlusN bis 10.000 Euro.
Forderungsausfalldeckung
Eine Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe ist in beiden Tarifen enthalten. Ein erweiterter Forderungsausfall für Pferderipper oder Wolfsriss über bis zu 5.000 Euro besteht nur in TOP-VIT PlusN. Ebenfalls nur in TOP-VIT PlusN wird ein Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Forderungsausfalldeckung gewährt.
Leistungserweiterungen
Die Mitversicherung von Fohlen gilt in TOP-VIT bis zum Alter von 12 Monaten, in TOP-VIT PlusN bis 18 Monate. Das Reiten oder Führen ohne Zaumzeug, Trense oder Sattel ist in beiden Tarifen gestattet. Tierische Ausscheidungen, Weiderisiko und Flurschäden sind abgedeckt. Deckschäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt sind in beiden Varianten versichert. Eine Nichtanrechnung bei Mithaftung besteht nur in TOP-VIT PlusN bis 1.000 Euro. Such-, Rettungs- und Bergungskosten leistet TOP-VIT bis 10.000 Euro und TOP-VIT PlusN unbegrenzt. Kosten für Nottötung oder eine Abholung durch den Abdecker werden bis 5.000 Euro ausschließlich in TOP-VIT PlusN übernommen. Allmählichkeitsschäden sind in beiden Tarifen enthalten. Bei Sachschäden ist eine Neuwertentschädigung in TOP-VIT bis 1.000 Euro, in TOP-VIT PlusN bis 5.000 Euro möglich.
Nachhaltige Mehrleistungen
Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen sind nur in TOP-VIT PlusN versichert, bis zu 30 Prozent und maximal 2.500 Euro. Ebenso lassen sich Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz in TOP-VIT PlusN bis 30 Prozent über dem Zeitwert, höchstens 2.500 Euro, geltend machen.
Besondere Umweltrisiken
Die Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz ist in beiden Tarifen versichert. Gewässerschäden und eine Gewässerschaden-Kleingebinderegelung von bis zu 100 Litern oder Kilogramm je Gebinde (insgesamt 1.000 Liter oder Kilogramm) gelten ebenfalls für beide Tarife.
Garantien
Eine Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken bis zur Hauptfälligkeit in Höhe von 5 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden steht in TOP-VIT und TOP-VIT PlusN zur Verfügung. Eine Besserstellungsklausel oder Besitzstandsgarantie wird nur in TOP-VIT PlusN gewährt. Eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung, ein Versicherungswechsel, die Innovationsklausel sowie eine Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen bestehen in beiden Tarifen. Eine Best-Leistungsgarantie bietet nur TOP-VIT PlusN. Eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit besteht in beiden Varianten. Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzung ist ausschließlich in TOP-VIT PlusN vorgesehen. Die Versehensklausel und der Verzicht auf eine automatische Selbstbeteiligung oder Beitragserhöhung im Schadenfall sind in beiden Tarifen enthalten. Der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird fortgeführt. Ein Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist gilt nur in TOP-VIT PlusN.