Das sind die Leistungen und Tarifvarianten der GVO Versicherung für die Hunde-Haftpflichtversicherung mit Stand 2020
Allgemein
Die Deckungssumme beträgt in TOP-VIT 10 Millionen Euro und in TOP-VIT PlusN 50 Millionen Euro. Die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen und Abwehr unberechtigter Ansprüche sind in beiden Tarifen sichergestellt. Vermögensschäden sind eingeschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Europa ohne zeitliche Begrenzung, in anderen Ländern bis zu drei Jahren für TOP-VIT und bis zu fünf Jahren für TOP-VIT PlusN. Eine Kaution wird bei Schäden im Ausland weltweit bis 50.000 Euro in TOP-VIT und bis 250.000 Euro in TOP-VIT PlusN gestellt.
Versicherte Personen
Der Versicherungsnehmer als Halter des Hundes ist versichert, ebenso dessen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte. Familienangehörige des Versicherungsnehmers und die Hüter des Hundes (sofern nicht gewerblich) sind in beiden Tarifen mitversichert. Ansprüche des Hüters gegen den Halter (Hüterbiss) sind eingeschlossen. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gegenüber dem Versicherungsnehmer werden übernommen, sofern sie mitversicherte Personen betreffen.
Versicherte Tätigkeiten
Das Mitführen eines fremden Hundes oder Hüten fremder Hunde ist in beiden Tarifen versichert. Die Ausübung von Hundesport (etwa Agility, Dog Dance, Zughundesport) ist abgedeckt, ebenso die Teilnahme an Hundeschulen oder Schäden an Figuranten. Die Teilnahme an Unterricht, Lehrgängen, Prüfungen oder Hunderennen, Schauvorführungen und Turnieren ist mitversichert. Der Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist gestattet, soweit er nicht gewerblich erfolgt. Eine gewerbliche Nutzung oder nebenberufliche Tätigkeit ist in TOP-VIT bis 6.000 Euro und in TOP-VIT PlusN bis 12.000 Euro Jahresumsatz abgesichert.
Fahrzeuge
Der Besitz und die Verwendung eigener Fuhrwerke wie Kutschen oder Schlitten ist in beiden Tarifen versichert. Auch der Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeugen fällt darunter, ebenso wie Tiertransportanhänger, soweit sie nicht versicherungspflichtig sind. Eine Rabattrückstufung bei geliehenen, versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern wird nur in TOP-VIT PlusN übernommen. Be- und Entladeschäden sind in TOP-VIT bis 2.500 Euro mit 250 Euro Selbstbehalt abgedeckt, in TOP-VIT PlusN bis 10.000 Euro ohne Selbstbehalt.
Miete, Leihe, Leasing / Mietsachschäden
Mietsachschäden an Gebäuden sowie Mietsachschäden in Hundepensionen sind in beiden Tarifen versichert. Für mobile Einrichtungsgegenstände in Hotels oder Ferienwohnungen gilt in TOP-VIT eine Grenze von 10.000 Euro, während TOP-VIT PlusN keine feste Grenze vorsieht. Schäden an versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern sind in TOP-VIT bis 5.000 Euro und in TOP-VIT PlusN bis 20.000 Euro eingeschlossen. Schäden an gemieteten, geliehenen oder geleasten Kraftfahrzeugen bis 2.500 Euro übernimmt nur TOP-VIT PlusN. Weitere Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen sichert TOP-VIT bis 10.000 Euro und TOP-VIT PlusN bis 30.000 Euro.
Forderungsausfalldeckung
Eine Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe ist in beiden Tarifen enthalten. Die Hundetierarztkosten Ausfalldeckung über bis zu 1.500 Euro greift nur in TOP-VIT PlusN. Ein Rechtsschutz im Rahmen der Forderungsausfalldeckung besteht ebenfalls ausschließlich in TOP-VIT PlusN.
Leistungserweiterungen
Die Mitversicherung von Welpen ist in TOP-VIT bis zu einem Alter von 12 Monaten vorgesehen und in TOP-VIT PlusN bis zu 18 Monaten. Das Führen ohne Leine oder Maulkorb ist eingeschlossen. Flurschäden und tierische Ausscheidungen sind abgesichert. Deckschäden aus gewolltem oder ungewolltem Deckakt sind in beiden Tarifen enthalten. Eine Nichtanrechnung bei Mithaftung gilt nur in TOP-VIT PlusN bis 1.000 Euro. Such-, Rettungs- und Bergungskosten werden in TOP-VIT bis 10.000 Euro getragen, in TOP-VIT PlusN unbegrenzt. Die Kosten für Nottötung oder Bestattung nach einem versicherten Schaden übernimmt nur TOP-VIT PlusN bis 2.500 Euro. Allmählichkeitsschäden sind in beiden Varianten eingeschlossen. Eine Neuwertentschädigung erfolgt in TOP-VIT bis 1.000 Euro, in TOP-VIT PlusN bis 5.000 Euro.
Nachhaltige Mehrleistungen
Mehrkosten für eine nachhaltige Wiederbeschaffung oder Reparatur gewährt nur TOP-VIT PlusN, bis zu 30 Prozent und maximal 2.500 Euro. Mehrkosten für nachhaltigen Schadenersatz sind ebenfalls nur in TOP-VIT PlusN bis 30 Prozent über dem Zeitwert und maximal 2.500 Euro möglich.
Besondere Umweltrisiken
Die Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz ist in beiden Tarifen mitversichert. Auch Gewässerschäden und die Gewässerschaden-Kleingebinderegelung bis 100 Liter beziehungsweise Kilogramm pro Gebinde (insgesamt 1.000 Liter oder Kilogramm) sind in beiden Tarifen abgedeckt.
Garantien
Eine Vorsorgeversicherung für neu hinzukommende Risiken bis zur Hauptfälligkeit besteht in TOP-VIT mit 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ist in TOP-VIT PlusN identisch. Eine Besserstellungsklausel oder Besitzstandsgarantie enthält nur TOP-VIT PlusN. Eine Summen- und Bedingungsdifferenzdeckung, ein Versicherungswechsel, die Innovationsklausel und eine Leistungsgarantie gegenüber den GDV-Musterbedingungen sind in beiden Tarifen vorgesehen. Eine Best-Leistungsgarantie besteht ausschließlich in TOP-VIT PlusN. Die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit gilt in beiden Tarifen. Es gibt keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverletzungen nur in TOP-VIT PlusN. Die Versehensklausel und der Verzicht auf automatische Selbstbeteiligung oder Beitragserhöhung im Schadenfall gelten in beiden Tarifen. Eine Fortsetzung des Versicherungsschutzes nach Tod des Versicherungsnehmers ist gewährleistet. Der Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur in TOP-VIT PlusN enthalten.
Hunde-Schutzbrief (sofern vereinbart)
Die Vermittlung und Kostenübernahme von Tierpensionen für den Hund ist bei Krankheit oder Unfall des Besitzers bis zu vier Wochen und maximal 1.500 Euro pro Jahr vorgesehen. Eine Vermittlung und Kostenübernahme von Gassigängern in Notfällen ist bis zu vier Wochen und zwei Stunden pro Tag (max. 500 Euro pro Jahr) abgedeckt. Eine Betreuung des Hundes an einem Tag im Jahr (etwa bei Umzug, Hochzeit oder Trauerfall) ist bis zu 50 Euro möglich. Ein Einkaufservice für Lebensmittel und Hundefutter oder Medikamente kann einmal wöchentlich für bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden. Ein Wiedergutmach-Geschenk für Postboten oder Besucher bei kleineren Schäden im häuslichen Umfeld ist bis 25 Euro abgedeckt. Eine telefonische rechtliche Erstberatung steht sowohl bei Haftpflichtschäden als auch bei Ordnungswidrigkeiten zur Verfügung. Eine Vermittlung eines Bestattungsinstituts sowie eine digitale psychologische Beratung sind bis jeweils 100 Euro möglich. Fahrten zum Tierarzt oder Tierklinik können bis 100 Euro übernommen werden, alternativ werden die Anfahrtskosten eines mobilen Tierarztes erstattet. Eine Recherche und Benennung von Tierkliniken oder Fachärzten (Akupunktur, Chiropraktik) erfolgt im Rahmen des Schutzbriefs. Informationen und Checklisten zum Reisen mit dem Tier, länderspezifische Einreisegesetze oder Tipps zum Wiederauffinden eines entlaufenen oder gestohlenen Hundes sind ebenfalls enthalten.