In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Leistungsumfang:
Es gelten die im Versicherungsschein/ Nachtrag genannten Versicherungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Auf Ziff. 5 und 6 AHB GVO wird hingewiesen.
Dokumentversion: 2021.03