In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung gilt folgendes für Versicherte Personen:
Versichert ist/ sind
der Versicherungsnehmer,
die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter in dieser Eigenschaft.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tierhüter an den Versicherungsnehmer.
Dokumentversion: 2021.03