Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung erstattet im Tarif TOP-VITplus Mehrkosten für Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen sowie eine erhöhte Entschädigung für nachhaltigen Schadenersatz – mit klaren Grenzen, Voraussetzungen und Ausschlüssen.
1. Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
1.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
1.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit eines Unternehmens vor der Wiederbeschaffung der Reparatur durch den Versicherer anerkannt wird.
1.3 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal 2.500 € begrenzt.
2. Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
2.1 Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus, sofern die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige. Verfahrensweisen/Produkte (z.B. Umweltund Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien) durchgeführt wird.
2.2 Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Nachhaltigkeit durch den Versicherer anerkannt wird.
2.3 Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z.B. mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z.B. Laptop, Tablet-PC)
- Filmund Fotoapparaten
- tragbaren Musikoder Videowiedergabegeräten (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
2.4 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall auf 30 % über des vom Versicherer anerkannten Zeitwertes, maximal 2.500 €, begrenzt.
Teil B Gewässerschaden PLUS (sofern vereinbart)
Sofern auf dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen gesondert vereinbart, gilt in Ergänzung zu den AVB HuG GVO sowie dem Abschnitt A dieser Bedingungen die nachfolgende Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Reparatur oder Ersatz über ein nachhaltiges Unternehmen erfolgt, können die dadurch entstehenden Mehrkosten bezuschusst werden. Zusätzlich kann auf Wunsch mehr als der reine Zeitwert erstattet werden, wenn nachhaltig gearbeitet wird. Beide Leistungen setzen voraus, dass die Nachhaltigkeit vom Versicherer anerkannt ist, und sind der Höhe nach begrenzt. Für bestimmte Gegenstände gilt der nachhaltige Schadenersatz nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung der Mehrkosten für nachhaltige Unternehmen?
Je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal 2.500 €.
Welche Voraussetzung gilt für die Leistung?
Die Nachhaltigkeit des Unternehmens bzw. der Verfahrensweise muss vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt werden.
Wie viel wird beim nachhaltigen Schadenersatz über den Zeitwert hinaus gezahlt?
Je Versicherungsfall bis zu 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal 2.500 €.
Für welche Gegenstände gilt der nachhaltige Schadenersatz nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen, Mobiliar, Kleidung (Ausnahme: Second Hand-Ware), Cerankochfelder und Mietsachschäden.