Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus schließt beim versicherten Risiko Verkehrssicherungspflichten, Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen, Wallboxen und E-Ladestationen, Flüssiggastanks sowie Regelungen zur beruflichen und gewerblichen Nutzung ein.
1. Verkehrssicherungspflichten
Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-6.1 AVB HuG GVO die gesetzliche Haftpflicht aus:
- Besitz und Gebrauch von Turn- und Spielplätzen mit den dazugehörigen Geräten,
- Besitz und Gebrauch von Gebäudezubehör wie Aufzügen, Fahrstühlen, Heizungen und Fernsprechern,
- hauseigenen Schwimm- und Schwitzbädern.
2. Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen
2.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit der Unterhaltung von Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Voraussetzung ist, dass hiermit keine Lieferverpflichtung des Versicherungsnehmers gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber, einem Stromversorgungsunternehmen oder sonstigen Abnehmern verbunden ist.
2.2 Nicht versichert ist die Versorgung von Endverbrauchern sowie für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
3. Wallboxen / E-Ladestationen
3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wallboxen/E-Ladestationen auf dem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen bezeichnetem Grundstück stehen.
Wallboxen/E-Ladestationen sind Anlagen zur Stromversorgung von Elektrofahrrädern, -Rollern, -Scootern und Elektrokraftfahrzeugen (inkl. Hybrid).
3.2 Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb.
3.3 Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wallboxen/E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben werden.
3.4 Soweit Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (z.B. KFZ- oder Gebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
4. Flüssiggastanks
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von auf dem Versicherungsgrundstück gelegenen Flüssiggastanks.
5. Berufliche/Gewerbliche Tätigkeit
5.1 Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus dem Haus- und Grundbesitz nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt.
Dies gilt nicht für Praxis-/Büroräume, die der Versicherungsnehmer dort unterhält, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
5.2 Kein Versicherungsschutz besteht weiterhin für Schäden aufgrund der Tätigkeit.
Dokumentversion: 2022.10
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst typische Risiken rund um Haus und Grundstück: von Spielplätzen und Gebäudezubehör über moderne Anlagen wie Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpen und Wallboxen bis hin zu Flüssiggastanks. Bei einer beruflichen oder gewerblichen Nutzung des Grundstücks gelten besondere Regeln, wobei kleinere Praxis- oder Büroräume unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen sein können. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden im Zusammenhang mit der Unterhaltung von Photovoltaik-, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen auf dem Versicherungsgrundstück, einschließlich Einspeisung von Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers. Voraussetzung ist, dass damit keine Lieferverpflichtung verbunden ist.
Welche Voraussetzung gilt für den Schutz von Wallboxen?
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Installation durch einen Fachbetrieb. Kein Schutz besteht, wenn die Wallbox/E-Ladestation mit Gewinnerzielungsabsichten betrieben wird.
Sind Flüssiggastanks eingeschlossen?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von auf dem Versicherungsgrundstück gelegenen Flüssiggastanks.
Was gilt bei gewerblicher Nutzung des Grundstücks?
Übt der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder Beruf aus, wird der Schutz für das Haftpflichtrisiko nur durch eine besondere Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung gewährt. Ausgenommen sind Praxis-/Büroräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche nicht mehr als 50 % beträgt und anderweitig kein Versicherungsschutz besteht.
Was passiert, wenn ein anderer Vertrag den Schaden abdeckt?
Soweit für Wallboxen/E-Ladestationen Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag besteht (z.B. KFZ- oder Gebäudeversicherung), entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.