Wer mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus abgesichert ist, genießt beim Be- und Entladen von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Containern Versicherungsschutz. Erfahren Sie, welche Schäden mitversichert sind, welche Ansprüche ausgeschlossen bleiben und wo die Höchstentschädigung liegt.
1. Be- und Entladeschäden
1.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Be- und Entladen von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Containern verursacht werden.
1.2 Für Schäden an Containern besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn diese beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- und Entladens entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Container selbst Gegenstand von Verkehrsverträgen (Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen) sind.
1.3 Ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen der Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern.
1.4 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt Haftpflichtansprüche ab, wenn beim Be- oder Entladen von Fahrzeugen und Containern ein Schaden bei Dritten entsteht. Auch das Umladen von Containern per Kran oder Winde ist unter bestimmten Voraussetzungen eingeschlossen. Nicht abgesichert ist dagegen die Beschädigung der transportierten Ladung selbst. Für diesen Schutzbereich gilt eine feste Obergrenze bei der Entschädigung.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge sind beim Be- und Entladen mitversichert?
Mitversichert sind Schäden, die bei Dritten beim Be- und Entladen von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Containern verursacht werden.
Sind Schäden an Containern beim Umladen mit Kran abgedeckt?
Ja, für Schäden an Containern besteht Versicherungsschutz, wenn diese beim Abheben von oder Heben auf Land- und Wasserfahrzeuge durch Kräne oder Winden zum Zwecke des Be- und Entladens entstehen. Das gilt nicht, wenn die Container selbst Gegenstand von Verkehrsverträgen (Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen) sind.
Ist die Beschädigung der Ladung mitversichert?
Nein, Ansprüche wegen der Beschädigung der Ladung von Fahrzeugen und Containern bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Höchstentschädigung?
Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.