In der Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung sind im Tarif TOP-VITplus zahlreiche Tätigkeiten rund um den Hund mitversichert – vom Hüten fremder Hunde über Hundesport und Sportveranstaltungen bis zum Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund und sogar gewerblichen Tätigkeiten mit einer Jahresumsatzgrenze von 12.000 €.
1. Hüten fremder Hunde
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhüter aus dem Hüten/Mitführen eines fremden Hundes, sofern keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können (subsidiäre Deckung).
2. Ausübung von Hundesport
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Ausübung von Hundesport, z. B. Agility, Dog Dance, Zughundesport.
3. Teilnahme an Hunde-Sportveranstaltungen und -Lehrgängen
3.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Teilnahme an Veranstaltungen, Schauvorführungen und Turnieren, Hundeschulen/-lehrgängen und Prüfungen sowie den Vorbereitungen (Training) hierzu.
3.2 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der Unterrichts- und Veranstaltungsteilnahme sowie Ansprüche der anderen Teilnehmer und von Figuranten (Scheinverbrechern).
4. Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung bzw. Überlassung des Tieres als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.
5. Hundetraining
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Erteilung von Hundetraining.
6. Gewerbliche Nutzung / nebenberufliche Tätigkeiten
6.1 Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-1 AVB Hund GVO die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung der nachfolgend genannten Tätigkeiten mit dem Hund betrieben wird:
- a) Erteilung von Unterricht in der Theorie und Praxis,
- b) Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Veranstaltungen, wie Turnieren, Prüfungen,
- c) Durchführung, Beaufsichtigung und/oder Leitung von Hundeausflügen und geführten Wanderungen,
- d) Einsatz als Therapiehund,
- e) Schauvorführungen und Turnieren,
- f) Hundesitting.
6.2 Der Jahresumsatz ist auf 12.000 € begrenzt. Der Umsatz darf einzeln oder in seiner Gesamtheit in den letzten 12 Monaten und im laufenden Versicherungsjahr bei einer zeitanteilmäßigen Vorausberechnung nicht überschritten werden. Übersteigt der Gesamtumsatz 12.000 € in den letzten 12 Monaten oder bei einer anteiligen Vorausrechnung des Versicherungsjahres, ist der Versicherer von der Leistung frei.
6.3 Nicht versichert ist die Nutzung zur Jagd sowie das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
6.4 Erlangt der Versicherungsnehmer für einen Versicherungsfall Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag (z. B. Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung), entfällt für diesen Versicherungsfall der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag (Subsidärdeckung).
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt viele Situationen rund um den Hund ab: Sie sind geschützt, wenn Sie einen fremden Hund hüten, Hundesport ausüben, an Turnieren, Schulen oder Lehrgängen teilnehmen oder Ihren Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund einsetzen. Auch das Erteilen von Hundetraining ist eingeschlossen. Darüber hinaus lassen sich bestimmte gewerbliche und nebenberufliche Tätigkeiten mit dem Hund mitversichern – hier gilt jedoch eine Umsatzgrenze, und für einige Risiken besteht kein Schutz. Diese Paraphrase dient nur zur Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn ich den Hund eines Freundes hüte?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Tierhüter aus dem Hüten/Mitführen eines fremden Hundes – allerdings nur subsidiär, also sofern keine Leistungen aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag geltend gemacht werden können.
Ist die Teilnahme an Hundesport und Turnieren abgesichert?
Ja, mitversichert sind Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Ausübung von Hundesport wie Agility, Dog Dance oder Zughundesport sowie die Teilnahme an Veranstaltungen, Schauvorführungen, Turnieren, Hundeschulen, Lehrgängen und Prüfungen samt Vorbereitung.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze bei gewerblicher Nutzung?
Der Jahresumsatz ist auf 12.000 € begrenzt. Wird dieser Betrag in den letzten 12 Monaten oder bei anteiliger Vorausrechnung des Versicherungsjahres überschritten, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Welche gewerblichen Risiken sind nicht versichert?
Nicht versichert sind die Nutzung zur Jagd sowie das Produkthaftpflichtrisiko und das Risiko des Herstellens aus den vertriebenen Produkten.
Ist der Einsatz als Therapie- oder Assistenzhund abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus der privaten, unentgeltlichen Verwendung bzw. Überlassung des Tieres als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund.
Inhalte aus: Dokumentversion: 2022.09