Wer über die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung im Tarif TOP-VITplus abgesichert ist, profitiert von Nachhaltigen Mehrleistungen: Der Versicherer übernimmt Mehrkosten für Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen und leistet auf Wunsch beim Schadenersatz auch über den Zeitwert hinaus – jeweils mit klar geregelten Höchstgrenzen.
1. Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen
Der Versicherer leistet Entschädigung für die notwendigen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.
Voraussetzung für die Leistung: Die Nachhaltigkeit eines Unternehmens wird vor der Wiederbeschaffung der Reparatur durch den Versicherer anerkannt.
Höchstentschädigung: je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal 2.500 € begrenzt.
2. Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz
Der Versicherer leistet auf Wunsch des Versicherungsnehmers bei Sachschäden eine Entschädigung über den gesetzlichen Anspruch (Zeitwert) hinaus, sofern die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur oder nachhaltige Verfahrensweisen/Produkte (z.B. Umwelt- und Fairtrade-Siegel, klimafreundliche Materialien) durchgeführt wird.
Voraussetzung für die Leistung: Die Nachhaltigkeit wird durch den Versicherer anerkannt.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z.B. mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z.B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparaten
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z.B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art
- Mobiliar
- Kleidung (Ausnahme: Second Hand-Ware)
- Cerankochfeldern
- Mietsachschäden
Höchstentschädigung: je Versicherungsfall auf 30 % über des vom Versicherer anerkannten Zeitwertes, maximal 2.500 €, begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif belohnt nachhaltiges Handeln im Schadenfall: Entscheidest du dich dafür, beschädigte Sachen über nachhaltige Unternehmen reparieren oder wiederbeschaffen zu lassen, kann der Versicherer die dadurch entstehenden Mehrkosten anteilig übernehmen. Zusätzlich ist auf Wunsch eine Entschädigung über den reinen Zeitwert hinaus möglich, wenn dabei nachhaltige Verfahren oder Produkte zum Einsatz kommen. Wichtig ist, dass der Versicherer die Nachhaltigkeit jeweils vorab anerkennt.
Häufige Fragen
Was wird bei den Nachhaltigen Mehrleistungen erstattet?
Der Versicherer leistet für die notwendigen Mehrkosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur versicherter Sachen über nachhaltige Unternehmen sowie auf Wunsch eine Entschädigung über den Zeitwert hinaus bei nachhaltigem Schadenersatz.
Wie hoch ist die Entschädigung für Mehrkosten durch nachhaltige Unternehmen?
Je Versicherungsfall bis zu 50 % der notwendigen Mehrkosten, maximal 2.500 €.
Welche Voraussetzung gilt für die Leistung?
Die Nachhaltigkeit des Unternehmens bzw. des Schadenersatzes muss vor der Wiederbeschaffung oder Reparatur durch den Versicherer anerkannt werden.
Welche Sachen sind vom nachhaltigen Schadenersatz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer jeder Art, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte, Brillen, Mobiliar, Kleidung (Ausnahme: Second Hand-Ware), Cerankochfelder und Mietsachschäden.
Wie hoch ist die Mehrleistung beim nachhaltigen Schadenersatz?
Je Versicherungsfall auf 30 % über dem vom Versicherer anerkannten Zeitwert, maximal 2.500 €, begrenzt.