Die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schließt im Tarif TOP-VITplus rund um Fahrzeuge einiges ein: den Besitz und die Verwendung eigener Fuhrwerke mit Hunden als Zugtiere, nicht versicherungspflichtige Tiertransportanhänger, die Rabattrückstufung bei geliehenen Hundetransportanhängern sowie Be- und Entladeschäden bis 10.000 €.
1. Besitz und Verwendung von eigenen Fuhrwerken
1.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Besitz und Verwendung der über diesen Vertrag versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken (z.B. Kutschen oder Schlitten) sowie der Beförderung von Gästen.
1.2 Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
2. Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern
Mitversichert ist abweichend von A1-6.4.1 AVB Hund GVO die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
3. Rabattrückstufung bei geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern
3.1 Mitversichert ist abweichend von A1-7.14 AVB Hund GVO die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern, welche ihm von einem Dritten privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurden.
3.2 Die Leistung ist auf den Vermögensschaden, der sich durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung des Hundetransportanhängers ergibt, begrenzt. Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre begrenzt, wie sie sich aus den betreffende Kfz-Haftpflichtversicherung gültigen Tarifbestimmungen ergibt.
3.3 Voraussetzung für die Entschädigung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers, welchem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entnommen werden kann.
4. Be- und Entladeschäden
4.1 Mitversichert ist abweichend zu A1-7.14 AVB Hund GVO die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die bei Dritten beim Be- oder Entladen des eigenen Kraftfahrzeuges oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursacht werden.
4.2 Die Höchstentschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt verschiedene Situationen ab, in denen Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem versicherten Hund eine Rolle spielen. Dazu gehören Fuhrwerke wie Kutschen oder Schlitten, die der Hund zieht, ebenso wie bestimmte Tiertransportanhänger. Auch wenn ein geliehener Hundetransportanhänger beschädigt wird und dadurch der Schadenfreiheitsrabatt steigt, kann ein Ausgleich vorgesehen sein. Und Schäden, die beim Be- oder Entladen entstehen, sind bis zu einer festgelegten Grenze mitversichert.
Häufige Fragen
Sind Kutschfahrten mit dem versicherten Hund mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Verwendung der versicherten Hunde als Zugtiere vor Fuhrwerken wie Kutschen oder Schlitten sowie der Beförderung von Gästen. Voraussetzung ist, dass der Einsatz ausschließlich unentgeltlich und zu privaten Zwecken erfolgt.
Sind Tiertransportanhänger mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den privaten Besitz und Verwendung von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern verursacht werden.
Was gilt bei einer Rabattrückstufung durch einen geliehenen Hundetransportanhänger?
Mitversichert sind Schäden an geliehenen versicherungspflichtigen Hundetransportanhängern, die dem Versicherungsnehmer privat, unentgeltlich und gelegenheitshalber überlassen wurden. Die Leistung ist auf den Vermögensschaden aus der Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes begrenzt und auf die Mehrprämie der ersten fünf Jahre beschränkt. Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kfz-Haftpflichtversicherers.
Bis zu welcher Höhe sind Be- und Entladeschäden versichert?
Die Höchstentschädigung für Be- und Entladeschäden ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 10.000 € begrenzt.