Die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt im Tarif TOP-VITplus auch bei Schäden im Ausland: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer. Zusätzlich stellt der Versicherer bei behördlich angeordneten Kautionen einen Betrag bis zu 250.000 € zur Verfügung.
Mitversicherung von Auslandsschäden:
Mitversichert ist in Erweiterung zu A1-6.5 AVB Hund GVO die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU von unbegrenzter Dauer, eingetreten sind.
Kaution bei Versicherungsfällen im Ausland:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistung aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine von der GVO dem Versicherer zu leistenden Schadenersatzzahlungen angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, so ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion:
Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Reisen Sie mit Ihrem Tier ins Ausland, greift der Versicherungsschutz auch für Schäden, die dort entstehen – bei vorübergehenden Aufenthalten und innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Verlangt eine Behörde im Ausland eine Kaution, kann der Versicherer diese vorstrecken. Wird die Kaution nicht vollständig für den Schadenersatz benötigt oder verfällt sie, muss der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet werden. Bei Zahlungen außerhalb der Euro-Zone gilt die Leistung als erbracht, sobald der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, wenn diese bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind. Innerhalb der EU gilt der Schutz von unbegrenzter Dauer.
Wie hoch ist die Kaution, die der Versicherer stellt?
Muss der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall im Ausland durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
Muss ich eine gestellte Kaution zurückzahlen?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Was gilt bei Zahlungen außerhalb der Euro-Zone?
Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Dokumentversion: 2022.09