Die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung bietet im Tarif TOP-VITplus zahlreiche Deckungserweiterungen: Mitversichert sind unter anderem Welpen bis 18 Monate, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, Flur- und Deckschäden sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Auch Kosten für Nottötung und Bestattung, Allmählichkeitsschäden und eine Neuwertentschädigung sind eingeschlossen.
1. Mitversicherung von Welpen
1.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch Welpen, soweit diese nicht älter als 18 Monate sind.
1.2 Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
2. Führen ohne Leine/Maulkorb
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
3. Flurschäden, tierische Ausscheidungen
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden, tierischen Ausscheidungen.
4. Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus ungewollten und gewollten Deckakt.
5. Keine Anrechnung bei Mithaftung
Der Versicherer verzichtet, sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, auf eine Anrechnung der Mithaftung laut § 254 Ziff. 1 2 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 €.
6. Such-, Rettungs- und Bergungskosten
6.1 Der Versicherer übernimmt die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungskosten für das versicherte Tier inklusive der Kosten für den Einsatz von speziell ausgebildeten Suchhunden, wenn der Hund entläuft und auch nach 24 Stunden nicht wieder aufgetaucht ist.
6.2 Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
7. Kosten für Nottötung / Bestattung
7.1 Nach einem versicherten Haftpflichtschaden im Sinne dieser Versicherungsbedingungen übernimmt der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstehenden Kosten für eine erforderliche Nottötung und auf Wunsch die Kosten der Nottötung sowie der Bestattung inkl. der Abholung des Abdeckers des versicherten Hundes.
7.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für tierärztlichen Behandlungskosten.
7.3 Die Höchstentschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
8. Allmählichkeitsschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch allmähliche Einwirkungen der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dgl.).
9. Neuwertentschädigung
9.1 Der Versicherer leistet Schadenersatz bis zum Neuwert auf Wunsch des Versicherungsnehmers. Der beschädigte/zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung/Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
9.2 Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich ein Anspruch auf den Zeitwert.
9.3 Die Höchstentschädigung ist auf 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif TOP-VITplus erweitert den Basisschutz der Tierhaftpflichtversicherung um zahlreiche Zusatzleistungen. Neben jungen Welpen sind auch typische Alltagssituationen wie das Führen ohne Leine oder Deckschäden abgesichert. Zusätzlich helfen Leistungen wie die Übernahme von Such- und Rettungskosten für entlaufene Hunde oder die Kosten für eine Nottötung und Bestattung. Diese Paraphrase dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter sind Welpen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch Welpen, soweit diese nicht älter als 18 Monate sind. Voraussetzung ist, dass die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers sind, beim Muttertier bleiben und die Muttertiere über diesen Vertrag versichert sind.
Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten für einen entlaufenen Hund abgedeckt?
Ja. Der Versicherer übernimmt diese Kosten inklusive des Einsatzes von speziell ausgebildeten Suchhunden, wenn der Hund entläuft und auch nach 24 Stunden nicht wieder aufgetaucht ist. Die Höchstentschädigung ist auf die vereinbarte Deckungssumme je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt.
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einer Nottötung oder Bestattung?
Nach einem versicherten Haftpflichtschaden übernimmt der Versicherer die Kosten für eine erforderliche Nottötung und auf Wunsch die Kosten der Nottötung sowie der Bestattung inkl. der Abholung des Abdeckers. Tierärztliche Behandlungskosten werden nicht entschädigt. Die Höchstentschädigung beträgt 2.500 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Wann wird der Neuwert erstattet?
Der Versicherer leistet auf Wunsch Schadenersatz bis zum Neuwert, wenn der beschädigte oder zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum ist. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Ohne Nachweis besteht nur ein Anspruch auf den Zeitwert. Die Höchstentschädigung beträgt 5.000 € je Versicherungsfall und Versicherungsjahr.
Wird bei Mithaftung eine Anrechnung vorgenommen?
Der Versicherer verzichtet, sofern der Versicherungsnehmer es wünscht, auf eine Anrechnung der Mithaftung laut § 254 Ziff. 1 2 BGB bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 €.
Dokumentversion: 2022.09