Die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schützt nicht nur den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch Familienangehörige, alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie den nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüter. Wer genau als versicherte Person gilt und welche Haftpflichtansprüche mitversichert sind, zeigt dieser Überblick.
Versichert ist/sind:
- der Versicherungsnehmer,
- die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter in dieser Eigenschaft.
Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tierhüter an den Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht allein für die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat. Auch die Familie, weitere im selben Haushalt lebende Personen und eine Person, die das Tier ohne gewerbsmäßige Tätigkeit hütet, sind in den Schutz einbezogen. Darüber hinaus können auch gesetzliche Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegenüber dem Versicherungsnehmer mitversichert sein.
Häufige Fragen
Wer ist in der Tierhaftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer, seine Familienangehörigen, alle sonstigen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter in dieser Eigenschaft.
Ist ein Tierhüter mitversichert?
Ja, der nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter ist in dieser Eigenschaft versichert.
Sind Haftpflichtansprüche des Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer abgedeckt?
Ja, gesetzliche Haftpflichtansprüche der Tierhüter an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch für Personen im gemeinsamen Haushalt?
Ja, alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind versichert.