Die Tierhaftpflichtversicherung der GVO Versicherung schließt bei der Hundehaltung zahlreiche Zusatzrisiken ein: von versicherungspflichtigen Hunden über Rennen, Turniere, Hundeschlittenfahrten und Deckschäden bis zur Mitversicherung von Welpen, Mietsachschäden und der Nutzung als Blinden- oder Rettungshund – ergänzt um klar geregelte Ausschlüsse und eine Liste betroffener Hunderassen.
5.1. Versicherungsschutz aus Risikoerhöhung/Risikoerweiterung für versicherungspflichtige Hunde
Abweichend von Ziff. 3.1 (2) AHB GVO besteht für versicherungspflichtige Hunde Versicherungsschutz im Rahmen der Risikoerhöhung oder Risikoerweiterung.
5.2. Teilnahme an Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und Unterricht
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Hunde-/Hundeschlittenrennen, privater Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turniere sowie den Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe). Weiterhin gilt die Teilnahme am Unterricht einer Hundeschule und/oder eines Hundevereins mitversichert.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der durch die Teilnahme erwirtschaftete Vermögenszuwachs (Geld- und Sachpreise) maximal 6.000,-€ im Kalenderjahr beträgt.
5.3. Hundeschlittenfahrten
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundeschlitten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der durch die Teilnahme erwirtschaftete Vermögenszuwachs (Geld- und Sachpreise) maximal 6.000,-€ im Kalenderjahr beträgt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privaten Gebrauchs eigener oder fremder Hundefuhrwerke (z.B. Kutschen oder Schlitten).
5.4. Deckschäden
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus ungewolltem oder gewolltem Deckakt.
5.5. Mitversicherung der Welpen
Mitversichert sind die Welpen der über diesen Vertrag versicherten Hunde, sofern sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und nicht älter als 12 Monate sind. Ältere Welpen stellen eine Erweiterung im Sinne Ziff. 3.1(2) AHB GVO dar und müssen zur Beitragsregulierung gemäß Ziff. 13 AHB GVO angemeldet werden.
5.6. Mietsachschäden
5.6.1. Mietsachschäden an Gebäuden
Mitversichert ist abweichend von Ziff. 7.6 AHB GVO die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Mitversichert sind Schäden durch tierische Ausscheidungen. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 1.000.000,-€ im Rahmen der Sachschadendeckungssumme.
Ausgeschlossen sind:
- a) Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann
- b) Die unter den Regressverzicht nach dem Abkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen fallenden Rückgriffsansprüche (Text des Feuerregressverzichtsabkommens wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.).
5.6.2. Mietsachschäden an mobilen Gegenständen
Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen/Inventar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionen und Schiffskabinen besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 30.000,-€ der Mietsachschaden-Deckungssumme Versicherungsschutz.
Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis 100,-€ selbst.
Aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten oder geliehenen Hundetransportanhängern. Die Versicherungssumme je Schaden beträgt 30.000,-€, höchstens jedoch das Doppelte für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres.
Der Versicherungsnehmer hat von derartigen Schäden jeweils 250,-€ selbst zu tragen.
5.7. Nutzung als Blindenhund, Rettungshund
Die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt mitversichert, sofern eine mitversicherte Person dieses Tier nutzt. Ebenso gilt mitversichert die Nutzung des Tieres als Therapie-, Such- und Rettungshund (nicht gewerblich), sofern eine mitversicherte Person dieses Tier nutzt.
5.8. Ausschlüsse
5.8.1. Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, sind nicht mitversichert.
5.8.2. Sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, besteht kein Versicherungsschutz für das Halten von gefährlichen Hunden/Kampfhunden, sowie Hunden, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen.
Die vorsätzliche Nichteinhaltung der gesetzlichen oder vereinbarten Auflagen führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, es sei denn, sie hatte keine Auswirkung auf den Eintritt des Schadenfalles.
Kein Versicherungsschutz wird geboten für folgende Hunderassen sowie alle Kreuzungen aus oder mit diesen Rassen. Ebenso wir kein Versicherungsschutz für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde gewährt.
- Alano
- American Bulldog
- American Bully
- American Pit Bull Terrier
- American Stafford Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Anatolischer Hirtenhund
- Argentinische Dogge
- Argentinischer Mastiff
- Bandog
- Bordeaux Dogge
- Bordeaux Mastiff
- Brasilianischer Mastiff
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Ca de Bou
- Cane Corso
- Cane Corso Italiano
- Carpatin
- Chinesicher Kampfhund
- Coban Köpegi
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogo Canario
- Dogo Mallorquin
- Dogue des Bordeaux
- English Bull Terrier
- Fila Brasileiro
- Italienischer Corso Hund
- Japanischer Kampfhund
- Kangal
- Karabas
- Karst Schäferhund
- Kaukasischer Owtscharka
- Komondor
- Kraski Ovcar
- Mallorca Dogge
- Mastiff
- Mastin de los Pirineos
- Mastin Espanol
- Mastin extremeno
- Mastin leones
- Mastin Manchego
- Mastino Napoletano
- Miniature Bull Terrier
- Mioritic
- Mittelasiat.Owtcharka
- Old Country Bulldog
- Old English Bulldog
- Old English Mastiff
- Old English White
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Perro Dogo Mallorquin
- Pitbull
- Pitbullterrier
- Podhalaner
- Pyrenäenhund
- Rafeiro do Alentejo
- Römischer Kampfhund
- Rottweiler
- Sarplaninac
- Shar-Pei
- Spanische Dogge
- Spanish Mastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Südrussischer Owtscharka
- Tibet Mastiff
- Tosa Inu
- Tosa Ken
- Tosa Token
- Zwerg Bull Terrier
Die Bestimmungen der Ziff. 3.1 (2) und (3) (Erhöhung oder Erweiterung) sowie Ziff. 4 (Vorsorgeversicherung) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB GVO) finden auf diese genannten Risiken keine Anwendung.
Dokumentversion: 2021.03
Was bedeutet das konkret?
Bei der Hundehaltung sind über die Grundversicherung hinaus viele Alltags- und Freizeitsituationen abgesichert – etwa die Teilnahme an Rennen, Turnieren und Hundeschulen, Hundeschlittenfahrten, Deckschäden und die Welpen des versicherten Hundes bis zu einem bestimmten Alter. Auch Schäden an gemieteten Räumen oder mobilem Inventar sowie die Nutzung als Blinden-, Therapie-, Such- oder Rettungshund können mitversichert sein. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen: Bestimmte Hunderassen, als gefährlich eingestufte Hunde und Jagdhunde mit eigener Absicherung sind vom Schutz ausgenommen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Welpen meines versicherten Hundes mitversichert?
Ja, mitversichert sind die Welpen der über diesen Vertrag versicherten Hunde, sofern sie sich noch im Besitz des Versicherungsnehmers befinden und nicht älter als 12 Monate sind. Ältere Welpen müssen gemäß Ziff. 3.1(2) und Ziff. 13 AHB GVO angemeldet werden.
Ist die Teilnahme an Hunderennen und Turnieren versichert?
Ja, mitversichert sind Haftpflichtansprüche aus privater Teilnahme an Hunde-/Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen, Turnieren samt Vorbereitung sowie am Unterricht einer Hundeschule oder eines Hundevereins. Voraussetzung ist, dass der erwirtschaftete Vermögenszuwachs (Geld- und Sachpreise) maximal 6.000,-€ im Kalenderjahr beträgt.
Bis zu welcher Höhe sind Mietsachschäden gedeckt?
Für Mietsachschäden an Gebäuden beträgt die Versicherungssumme 1.000.000,-€ im Rahmen der Sachschadendeckungssumme. Bei mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und Schiffskabinen sowie bei Hundetransportanhängern besteht je Versicherungsfall Schutz bis 30.000,-€, mit einer jeweiligen Selbstbeteiligung von 100,-€ bzw. 250,-€.
Welche Hunde sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht für die aufgeführten Hunderassen und deren Kreuzungen sowie für behördlich als gefährlich eingestufte Hunde. Ausgeschlossen sind zudem Jagdhunde mit bestehender Jagdhaftpflichtversicherung sowie – ohne ausdrückliche Vereinbarung – gefährliche Hunde/Kampfhunde und erlaubnispflichtige Hunde.
Ist die Nutzung als Blinden- oder Rettungshund abgedeckt?
Ja, die Nutzung des Tieres als Blindenhund gilt mitversichert, wenn eine mitversicherte Person das Tier nutzt. Ebenso ist die nicht gewerbliche Nutzung als Therapie-, Such- und Rettungshund durch eine mitversicherte Person mitversichert.